Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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rößeren Gefechten bei Mülhausen, Lagarde und Soldau haben die deut- 
* Truppen eine Reihe kleinerer Gefechte siegreich bestanden. Im 
Osten sind 2 russische Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, vor- 
gegangen; nachdem sie das dicht an der Grenze gelegene Städtchen Marg- 
grabowo in Brand gesteckt hatten, sind diese Truppen heute wieder über 
die Grenze zurück. Ein bei Mlawa stehendes russisches Kavalleriekorps 
ist vor dem Anmarsch einer deutschen Kolonne nach Süden ausgewichen. 
Im übrigen vollzieht sich die Versammlung und Bereitstellung der 
Truppen planmäßig. Nicht eine einzige feindliche Maßnahme hat bis- 
her die deutschen Absichten auch nur im geringsten beeinflussen oder 
zushalten können. Alle anderen vom Feinde verbreiteten Nachrichten 
nd falsch. 
Ein neuer Zaren-Ukas. 
W.T. B. Petersburg, 15. August. 
(Meldung der Petersburger Telegraphenagentur.) 
Ein kaiserlicher Ukas trifft folgende Anordnungen: 
1. Aufhebung aller Vergünstigungen und Privilegien, welche Unter- 
tanen feindlicher Stgaten kraft früherer Verträge genießen. 
2. Gefangennahme derjenigen Untertanen feindlicher Staaten, die 
im aktiven oder mobilisierbaren Kriegsverhältnisse stehen. 
3. Verleihung des Rechtes an die Behörden, solche Untertanen aus 
ußland auszuweisen oder sie nach verschiedenen Gegenden des Reiches 
zu bringen. 
4. Anzalten und Konfiskation der Schiffe feindlicher Staaten, die 
z einem kriegerischen Zwecke dienen könnten. 
5. Erlaubnis für die Untertanen neutraler Staaten, ihren laufen- 
den Geschäften nachzugehen. 
6. Beobachtung, unter der Bedingung der Gegenseitigkeit der Pa- 
riser Sehiffahrtedeklaratson vom Jahre 1856, der Petersburger Dekla- 
kation vom Jahre 1868 über die Nichtverwendung von Explosiokugeln, 
der beiden auf der ersten Haager Konferenz vom Jahre 1899 unter- 
zeichneten Deklaration betreffend Stickgase und Explosiokugeln, der 
Genfer Konvention vom Jahre 1906, betreffend die Bedingungen des 
Territorialkrieges und der auf der zweiten Haager Konferenz im Jahre 
1907 unterzeichneten Verträge. 
Schwedens Neutralität. 
W.T. B. Stockholm, 15. August. Nach einer Verfügung der 
schwedischen Regierung bedürfen russische Staatsangehörige, die un- 
mittelbar aus russischem Gebiet nach Schweden kommen, zu ihrer Zu- 
lassung einer besonderen Erlaubnis, die in jedem einzelnen Falle nach 
zusuchen ist. Das Eleiche gilt für die Zulassung deutscher Reichsange- 
höriger, die unmittelbar aus deutschem Gebiet nach Schweden kommen. 
Kundgebungen vor den deutschen, türkischen und bulgarischen 
Konsulaten. 
W.T. B. Ofenpest, 15. August. Gestern abend zogen etwa fünf- 
zehntausend Personen vor die Konsulate der befreundeten Mächte. Be- 
sonders eindrucksvolle Kundgebungen fanden vor dem deutschen Kon- 
sulat statt, wo ein höherer Beamter eine begeistert aufgenommene An-
	        
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