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verweisen darauf, daß diese Maßnahme in geradem Gegensatz zu der von
Oesterreich-Ungarn und Deutschland abgegebenen und auch eingehaltenen
Erklärung hinsichtlich der vollen Sicherheit fremder Staatsangehöriger
stehe und bedauern, daß Oesterreich-Ungarn infolge des Vorgehens der
russischen Regierung Rerresehtegen ergreifen mußte.
Der gestern in Haft gesetzte Hilfsgeistliche an der russischen Botschafts-
kapelle, Jakubowsky, hat schon seit längerer Zeit die Aufmerksamkeit der
österreichischen Staatspolizei auf sich gezogen. Sein Name wurde in ver-
schiedenen gegen russische Organe und Staatsangehörige durchgeführten
Spionageprozessen genannt, nur seiner völkerrechtlichen Immunität hatte
er es zu danken, daß er bigher nicht gerichtlich verfolgt wurde.
Man kann die Entrüstung der Oesterreicher vollkommen nachfühlen.
Hoffentlich geht auch unsere Regierung jetzt recht energisch gegen die noch
in unseren Händen befindlichen Russen vor, um so mehr, als der „Friedens-
zar“ eben erst wieder seine wahre Gesinnung in dem Ukas bezeugt hat, der
die „Berschickung“ unserer in Rußland befindlichen Mitbürger anordnet.
Was „,Verschickung"“ in Rußland bedeutet, weiß man jal
Holländische Entrüstung über den ruffischen Völkerrechtsbruch.
W.T. B. Amsterdam, 15. August.
In einem längeren Artikel verurteilt das hiesige „Handelsblad“ scharf
die flagrante Verletzung des Völkerrechts der russischen Regierung durch
die Verhaftung des östereichisch-ungarischen Vizekonsuls Hoffinger in
Petersburg, der dort zurückgelassen worden war, um die diplomatischen
Archive zu schützen, und dessen Sicherheit das russische Auswärtige Amt
ausdrücklich zugesagt hatte. Das Blatt sagt:
„Die Maßnahme ist vielleicht russisch, steht aber vollkommen im
Widerspruch zu dem Begriff des Kriegsrechtes. Es war der russischen
Regierung beschieden, ein Beispiel zu geben einer bisher beispiellosen
Verletzung des Versprechens einer Regierung für die Sicherheit und
Freiheit eines Diplomaten.“
Der schweifwedelnde Moskowiter.
W.T.B. Petersburg, 15. August. (Meldung der Petersburger
Telegraphen-Agentur.) Der Generalissimus der Armee hat zur Kenntnis
des gesamten aktiven Heeres und der gesamten Bevölkerung des Reiches
gebracht, daß Rußland Krieg führe infolge der Herausforderung (1) des
gemeinsamen Feindes aller Slawen. Die Polen Rußlands und die-
jenigen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns, die ihre Ergebenheit
gegenüber der slawischen Sache bezeugen würden, sollten sich hinsichtlich
der Sicherheit ihrer Person und ihres Eigentums der besonderen Förderung
seitens der Armee und der Regierung Rußlands erfreuen. Jeder Angriff
auf Person und Besitztum von Polen, die nicht feindlicher Handlungen
gegen Rußland überführt wären, solle mit der ganzen Strenge der
Kriegsgesetze geahndet werden.
Franktireurbanden auch in Rußland!
Das amtliche W.T.B. meldet:
Dem in allen deutschen Gauen mit tiefster Empörung vernommenen
völkerrechtswidrigen Verhalten der belgischen Bevölkerung gegen die
deutschen Truppen scheint sich neuerdings die Haltung der Russen in den
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