Der Weltkrieg.
Ermordung des Thronfolgers von Oesterreich-Ungarn.
Serajewo, 28. Juni. Der zu den Manövern in Bosnien weilende
Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand und seine Gemahlin, die Her-
zogin von Hohenberg find heute vormittag bei der Abfahrt vom Rathause
von einem älteren Gymnasiasten, Prinkip, aus Grahovo, durch mehrere
Schüsse aus einer Browning-Pistole ermordet worden. Das erste von
einem Manne Namens abrinowicz aus Tschinze bei der Fahrt des
Erzherzogspaares zum Rathause durch eine Bombe verursachte Attentat
war mißglückt. Es handelte sich zweifelsohne um Anschläge politischer
Natur, die ihren Ursprung aus der in Bosnien betriebenen großserbischen
Propaganda genommen haben. — Das Verbrechen ruft in ganz Europa
die größte Erregung hervor.
Der französische Präsident Poincaré in St. Petersburg.
19. Juli. Präsident Poincaré trifft in Begleitung des französischen
Ministers des Auswärtigen Viviani über Kronstadt in St. Petersburg
ein. Feierlicher Empfang mit den üblichen „Friedens“-Trinksprüchen,
während in der russischen Hauptstadt ein großer Arbeiterstreik durch
Kosaken und Polizei gedämpft werden muß. Infolge des österreichischen
Ultimatums an Serbien fährt der französische Präsident am 24. Juli zu
Schiff nach Frankreich zurück. Der ursprünglich beabsichtigte Besuch der
nordischen Höfe (Schweden, Norwegen, Dänemark) wird abgesagt.
Englands Flotte.
22. Juli. 493 englische Kriegsschiffe sind durch Einberufung von
16 000 Mann Marine-Reservisten auf den vollen Mannschaftsbestand
gebracht. In Spithead werden 216 dort gesammelte Kriegsschiffe vom
König von England besichtigt.
Ultimatum Oesterreich-Ungarns an Serbien.
Nach sorgfältig geführter Untersuchung gegen die in das Attentat
von Serajewo verwickelten Personen und nach deren umfassendem Ge-
ständnis überreichte der österreichisch-ungarische Gesandte in Belgrad am
2 Juli 1914, nachmittags 6 Uhr, der serbischen Regierung das nach-
solgende
Ultimatum:
Am 31. März 1909 hat der königlich serbische Gesandte am Wiener
Hofe im Auftrage seiner Regierung der kaiserlichen und königlichen Re-
gierung folgende Erklärung abgegeben: