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sagen für alle die Kundgebungen und Beweise der Liebe und Zuneigung,
die ich in diesen groben und schicksalsschweren Tagen in so reichem Maße
erfahren habe. Ich vertraue fest auf Gottes Hilfe, auf die Tapferkeit
von Heer und Marine und die unerschütterliche Einmütigkeit des deut-
schen Volkes in den Stunden der Gefahr. Unserer gerechten Sache
wird der Sieg nicht fehlen. «
Berlin im Schloß, den 16. August 1914.
Wilhelm J. R.“
Stellvertretungs-Erlasse.
Der „Deutsche Reichsanzeiger“ veröffentlicht in einer Sonderausgabe
folgenden
Allerhöchsten Grlaß
über die Ermächtigung des Reichskanzlers zur selbständigen Erledigung
von Regierungsgeschäften im Bereiche der Reichsverwaltung.
Vom 16. August 1914.
In dem Wunsche, während Meiner Abwesenheit im Felde die unver-
zügliche Erledigung der Regierungsgeschäfte zu sichern, will Ich den Reichs-
kanzler bis auf weiteres ermächtigen, folgende sonst zu Meiner Ent-
scheidung gelangende Angelegenheiten im Bereiche der Reichsverwaltung
lelbständig zu erledigen.
1. Bwilligungen aus Meinen Dispositionsfonds bei der Reichshaupt-
kasse, soweit es sich um die Weiterbewilligung laufender Unter-
stünungen oder um die Bewilligung einmaliger Unterstützungen
Erlaß von Forderungen, Erstattung vom Reiche vereinnahmter Be-
träge und Niederschlagung von Fehlbeträgen.
Abänderungen von Verträgen.
Genehmigung von Schenkungen und Zuwendungen.
Verleihung der Anstellungsberechtigung.
Ernennung und Entlassung der Präsidenten und Mitglieder der
Kaiserlichen Disziplinarbehörden, der Mitglieder der Technischen
Kommissionen für Seeschiffahrt und des Versicherungsbeirats, der
ständigen Mitglieder im Nebenamte sowie der richterlichen Beamten
und Mitglieder höchster Verwaltungsgerichtshöfe bei dem Ausfsichts-
amte für Privatversicherung, der nichtständigen Mitglieder des
Patentamts, des Vorsitzenden und der Beisitzer des Oberseeamts und
des Oberprisengerichts, der Prisenrichter und deren Stellvertreter
sowie der Bankkommissarien bei den Reichsbankhauptstellen.
Versetzung von Beamten in den Ruhestand.
. Bewilligung von Pensionszuschüssen auf Grund des Artikel I Ziff. 1
des Gesetzes vom 22. Mai 1895 (Reichsgesetzblatt S. 237).
Die demnach ergehenden Erlasse sind zu zeichnen:
„Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers.
Der Reichskanzler.“
Berlin, Schloß, den 16. August 1914.
„ S .P
—
Wilhelm I. R.
von Bethmann Hollweg.