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Abreise des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin nach dem Kriegs-
schauplatze.
W. T. B. Schwerin, 17. August. Der Grohherzog von Mecklen-
durg-Schwerin hat sich gestern abend 8 Uhr auf den Kriegsschauplatz
egeben.
Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hat folgenden Erlaß an
das mecklenburgische Volk gerichtet:
„Im Begriff, mich zu meinen Truppen ins Feld zu begeben, erflehe
ich Gottes reichsten Segen auf mein geliebtes Land, auf mein treues
Volk herab, möchte der Allmächtige unseren tapferen Soldaten und der
gesamten deutschen Kriegsmacht zu siegreichem Kampf helfen und dem
deutschen Vaterland ruhmvollen Frieden verleihen. Möchte mein ge-
liebtes Land die schweren Zeiten des Krieges gut überstehen und ein
jeder im Felde Verwundeten und Erkrankten, durch Fürsorge für die in
Not geratenen Angehörigen, sowie durch tatkräftige Mitarbeit auf allen
Gebieten des öffentlichen Lebens, in der Landwirtschaft, in Handel und
Gewerbe — dazu beitragen, daß die Folgen des Krieges leichter getragen
und schnell überwunden werden. Gott segne Mecklenburg und unser
ganzes deutsches Vaterland.
Schwerin, 16. August 1914.
Friedrich Franz.
Keine Parteien mehr!
Freiherr v. Bissing, der das stellvertretende Kommando des 7. Armee-
korps übernommen hat, veröffentlicht aus Anlaß eines Falles, in dem
beim Suchen nach Arbeitskräften durch eine Militärbehörde Arbeiter
ausgeschlossen wurden, die sozialdemokratischen Bestrebungen Vorschub
leisteten, folgenden Korpsbefehl:
„Das Vertrauen zu unserer so tüchtigen Arbeiterschaft ist während
der Ereignisse der letzten Zeit in voller Weise gerechtfertigt worden und
dieses Vertrauen soll durch nichts erschüttert werden. Dabei macht es auch
keinen Unterschied, ob Teile der Arbeiterschaft während des Friedens
Organisationen irgendwelcher Art angeschlossen waren. Ich kann es
daher nicht für richtig halten, wenn bei Aufrufen zur Werbung von Ar-
beitern im Dienst der Heeresverwaltung Arbeiter aus solchem Grunde
ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluß widerspricht der Verpflich-
tung, parteipolitische Unterschiede im Heeresdienst nicht zu machen.“
Kundgebung des Deutschen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die
Kolonien.
Unsere Kolonien sind aufs äußerste bedroht. Die Fürsorge und
Hilfe unseres Vereins werden dort in so hohem Maße in Anspruch ge-
nommen werden, daß wir aller unserer Mittel und mehr bedürfen
werden, um unseren Aufgaben gerecht zu werden. Mit allen unseren
Mitarbeitern im ganzen Deutschen Reiche wissen wir uns aber einig
in dem mächtigen Empfinden, trotzdem auch in der Heimat zu helfen.
Unsere doppelten Aufgaben und Pflichten glauben wir am besten durch
folgende Beschlüsse erfüllen zu können:
1. Das von der Zentrale verwaltete Gesamtvermögen des Vereins
bleibt unverkürzt für seine besonderen und durch den Krieg gewaltig
gewachsenen Aufgaben in den Kolonien erhalten.