Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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Abreise des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin nach dem Kriegs- 
schauplatze. 
W. T. B. Schwerin, 17. August. Der Grohherzog von Mecklen- 
durg-Schwerin hat sich gestern abend 8 Uhr auf den Kriegsschauplatz 
egeben. 
Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hat folgenden Erlaß an 
das mecklenburgische Volk gerichtet: 
„Im Begriff, mich zu meinen Truppen ins Feld zu begeben, erflehe 
ich Gottes reichsten Segen auf mein geliebtes Land, auf mein treues 
Volk herab, möchte der Allmächtige unseren tapferen Soldaten und der 
gesamten deutschen Kriegsmacht zu siegreichem Kampf helfen und dem 
deutschen Vaterland ruhmvollen Frieden verleihen. Möchte mein ge- 
liebtes Land die schweren Zeiten des Krieges gut überstehen und ein 
jeder im Felde Verwundeten und Erkrankten, durch Fürsorge für die in 
Not geratenen Angehörigen, sowie durch tatkräftige Mitarbeit auf allen 
Gebieten des öffentlichen Lebens, in der Landwirtschaft, in Handel und 
Gewerbe — dazu beitragen, daß die Folgen des Krieges leichter getragen 
und schnell überwunden werden. Gott segne Mecklenburg und unser 
ganzes deutsches Vaterland. 
Schwerin, 16. August 1914. 
Friedrich Franz. 
Keine Parteien mehr! 
Freiherr v. Bissing, der das stellvertretende Kommando des 7. Armee- 
korps übernommen hat, veröffentlicht aus Anlaß eines Falles, in dem 
beim Suchen nach Arbeitskräften durch eine Militärbehörde Arbeiter 
ausgeschlossen wurden, die sozialdemokratischen Bestrebungen Vorschub 
leisteten, folgenden Korpsbefehl: 
„Das Vertrauen zu unserer so tüchtigen Arbeiterschaft ist während 
der Ereignisse der letzten Zeit in voller Weise gerechtfertigt worden und 
dieses Vertrauen soll durch nichts erschüttert werden. Dabei macht es auch 
keinen Unterschied, ob Teile der Arbeiterschaft während des Friedens 
Organisationen irgendwelcher Art angeschlossen waren. Ich kann es 
daher nicht für richtig halten, wenn bei Aufrufen zur Werbung von Ar- 
beitern im Dienst der Heeresverwaltung Arbeiter aus solchem Grunde 
ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluß widerspricht der Verpflich- 
tung, parteipolitische Unterschiede im Heeresdienst nicht zu machen.“ 
Kundgebung des Deutschen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die 
Kolonien. 
Unsere Kolonien sind aufs äußerste bedroht. Die Fürsorge und 
Hilfe unseres Vereins werden dort in so hohem Maße in Anspruch ge- 
nommen werden, daß wir aller unserer Mittel und mehr bedürfen 
werden, um unseren Aufgaben gerecht zu werden. Mit allen unseren 
Mitarbeitern im ganzen Deutschen Reiche wissen wir uns aber einig 
in dem mächtigen Empfinden, trotzdem auch in der Heimat zu helfen. 
Unsere doppelten Aufgaben und Pflichten glauben wir am besten durch 
folgende Beschlüsse erfüllen zu können: 
1. Das von der Zentrale verwaltete Gesamtvermögen des Vereins 
bleibt unverkürzt für seine besonderen und durch den Krieg gewaltig 
gewachsenen Aufgaben in den Kolonien erhalten.
	        
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