Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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verurteilt, das heißt die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Ziel es ist, 
von der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr angehören, und daß sie 
sich verpflichtet, diese verbrecherische und terroristische Propaganda mit 
allen Mitteln zu unterdrücken. · 
.UmdjesenVerpflichtung-mästenfeierlich-encharakterzugeben, 
wird die königlich serbische Regierung auf der ersten Seite ihres offi- 
ziellen Organs vom 26. Juli nachfolgende Erklärung veröffentlichen: 
Die königlich serbische Regierung verurteilt die gegen Oesterreich- 
Ungarn gerichtete Propaganda, das heißt die Gesamtheit jener Bestre- 
bungen, deren Ziel es ist, von der österreichisch-ungarischen Monarchie 
Gebiete loszutrennen, die ihr angehören, und sie bedauert aufrichtigst 
die grauenhaften Folgen dieser verbrecherischen Handlung. Die könig- 
lich serbische Regierung bedauert, daß serbische Offiziere und Beamte 
an der vorgenannten Propaganda teilgenommen und damit die 
freundnachbarlichen Beziehungen gefährdet haben, die zu pflegen sich 
die königliche Regierung durch ihre Erklärung vom 31. März 1909 
feierlichst verpflichtet hatte. Die königliche Regierung, die jeden Ge- 
danken oder jeden Versuch einer Einmischung in die Geschicke der Be- 
wohner irgendeines Teiles der österreichisch-ungarischen Monarchie 
ablehnt, erachtet es für ihre Pflicht, die Offiziere und Beamten und die 
gesamte Bevölkerung des Königreichs ganz ausdrücklich aufmerksam zu 
machen, daß sie künftighin mit äußerster Strenge gegen jene Personen 
vorgehen wird, die sich derartiger Handlungen schuldig machen sollten, 
Handlungen, denen vorzubeugen und die zu unterdrücken sie alle An- 
strengungen machen wird. 
Diese vorstehende Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der 
königlichen Armee durch einen Tagesbefehl Seiner Majestät 
des Königs gebracht und in dem offiziellen Organ der Armee ver- 
öffentlicht werden. Die königlich serbische Regierung verpflichtet sich 
überdies: 
1. jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und zur Ver- 
achtung der Monarchie aufreizt und deren allgemeine Tendenz gegen 
die territoriale Integrität der letzteren gerichtet ist, 
2. sofort mit der Auflösung des Vereins Narodna Obdrana vor- 
zugehen, dessen gesamte Propagandamittel zu konfiszieren und in der- 
selben Weise gegen die anderen Vereine und Vereinigungen in Ser- 
bien einzuschreiten, die sich mit der Propaganda gegen Oesterreich- 
Ungarn beschäftigen. Die königliche Regierung wird die nötigen Maß- 
regeln treffen, damit die aufgelösten Vereine nicht etwa ihre Tätigkeit 
unter anderem Namen oder in anderer Form fortsetzen. 
3. ohne Verzug aus dem öffentlichen Unterricht in Serbien, sowohl 
was den Lehrkörper als auch die Lehrmittel betrifft, alles zu beseitigen, 
was dazu dient oder dienen könnte, die Propaganda gegen Oesterreich- 
Ungarn zu nähren, 
4. aus dem Militärdienst und der Verwaltung im allgemeinen 
alle Offiziere und Beamte zu entfernen, die der Propaganda gegen 
Oesterreich-Ungarn schuldig sind, und deren Namen unter NMitteilung
	        
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