Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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des gegen sie vorliegenden Materials der königlichen Regierung be- 
kanntzugeben, sich die k. und k. Regierung vorbehält, 
5. einzuwilligen, daß in Serbien Organe der k. und k. Regierung 
bei der Unterdrückung der gegen die territoriale Intregrität der 
Monarchie gerichteten subversiven Bewegung mitwirken, 
6. eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer des Kom- 
plotts vom 28. Juni einzuleiten, die sich auf serbischem Territorium 
befinden. Von der k. und k. Regierung hierzu delegierte Organe werden 
an den bezüglichen Erhebungen teilnehmen, 
7. mit aller Beschleunigung die Verhaftung des Majors Voja 
Tankkosic und eines gewissen Milan Ciganavic, serbischer Staats- 
beamten, welche durch die Ergebnisse der Untersuchung kompromittiert 
sind, zu veranlassen, 
8. durch wirksame Maßnahmen die Teilnahme der serbischen Be- 
hörden an dem Einschmuggeln von Waffen und Explosiokörpern über 
die Grenze zu verhindern, sowie jene Organe des Grenzdienstes von 
Schabatz und Loznica, die den Urhebern des Verbrechens von Serajewo 
bei dem Uebertritt über die Grenze behilflich waren, aus dem Dienste 
zu entlassen und strenge zu bestrafen, 
9. der k. und k. Regierung Aufklärungen zu geben über die nicht 
zu rechtfertigenden Aeußerungen hoher serbischer Funktionäre in Ser- 
bien und dem Auslande, die ihrer offiziellen Stellung ungeachtet nicht 
gezögert haben, sich nach dem Attentat vom 28. Juni in Interviews 
in feindlicher Weise gegen Oesterreich-Ungarn auszusprechen, 
10. die k. und k. Regierung ohne Verzug von der Durchführung der 
in den vorigen Punkten zusammengefaßten Maßnahmen zu verstän- 
digen. 
Die k. und k. Regierung erwartet die Antwort der königlichen Re- 
gierung spätestens bis Sonnabend, den 25. d. M., um 6 Uhr nachmittags. 
Oesterreichisch-ungarische Zirkularnote. 
EGleichzeitig werden die österreichisch-ungarischen Botschafter im 
Deutschen Reich, in Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland und 
der Türkei angewiesen, den Inhalt des vorstehenden Ultimatums zur 
Kenntnis der Regierungen zu bringen, bei denen sie beglaubigt waren, 
und folgende Erklärung daran anzuschließen: 
Am 31. März 1909 hat die königlich serbische Regierung an Oester- 
reich-Ungarn eine Erklärung gerichtet, deren Wortlaut oben wieder- 
gegeben ist. Fast am Tage nach dieser Erklärung hat die Politik Serbiens 
in Wege eingelenkt, die dazu führten, bei den serbischen Staatsangehö- 
rigen der österreichisch-ungarischen Monarchie subversive Ideen zu er- 
wecken und dadurch die Loslösung jener Gebiete von Oesterreich-Ungarn 
vorzubereiten, die an Serbien angrenzen. Serbien wurde der Hort einer 
verbrecherischen Agitation. Es bildeten sich Vereine und Vereinigungen, 
die —sei es vor aller Welt, sei es im geheimen — dazu bestimmt waren. 
auf österreichisch-ungarischem Territorium Unruhen hervorzurufen. Diese 
Vereine und Vereinigungen zählen zu ihren Mitgliedern Generale und
	        
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