Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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Ich gedenke am heutigen Tage ganz besonders herzlich Deiner in Er- 
innerung vergangener Zeiten. Der Verewigte, dessen Geburtstag wir so 
oft zusammen feierten, und der die große Zeit vor 44 Jahren erleben 
durfte, wird wohl segnend aus einer anderen Welt die gewaltigen Taten 
des deutschen Heeres betrachten und im Geiste mit uns allen sein. Wie 
würde ihn die neue große einmütige Erhebung Deutschlands gefreut haben! 
Wilhelm. 
Die Dum-Dum-Barbarei. 
Berlin, 9. September. In den Taschen gefangener französischer 
Soldaten, insbesondere bei Schirmek, Montmédy und Longwy, hat man 
zahlreiche Stahlmantelgeschosse gefunden, die auf maschinellem Wege an 
der Spitze mit einer 5 Millimeter weiten und 7 Millimeter tiefen Bohrung 
versehen sind. Bei Fort Longwy ist eine maschinelle Einrichtung vor- 
gefunden, die dazu gedient hat, die Geschosse fertiger Patronen in der 
bezeichneten Weise zu verändern; auch sind dort ganze Kisten mit solchen 
Patronen erbeutet worden. Es unterliegt daher keinem Zweifel, daß 
Patronen in dieser Form von der französischen Heeresverwaltung an 
Truppen ausgegeben sind. Bei derartigen Hohlspitz-Geschossen, die im 
allgemeinen unter dem Namen Dum-Dum-eschosse bekannt sind, tritt beim 
Aufschlagen der weichere Bleikern vorn heraus, schlägt sich breit und ver- 
ursacht dadurch besonders grausame und mit unnötigen Leiden verbundene 
Verwundungen; das gleiche gilt von dem aufgerissenen Geschoßmantel, der 
schwere Zerreißungen körperlicher Gewebe hervorruft. 
Andere bei gefangenen Franzosen vorgefundene Patronen sind teils 
durch Einkerben mit stark hervortretenden Graten versehen, teils an den 
Spitzen abgekniffen, teils sogar gespalten. Militärische Untersuchung hat 
festgestellt, daß Mannschaften auf Befehl ihrer Offiziere Patronen in dieser 
Weise behandelt haben. Auch Geschosse dieser Art können ähnliche un- 
nötige Verwundungen verursachen wie sogenannte Dum-Dum-eschosse. 
Der Gebrauch aller solcher Geschosse ist nach völkerrechtlichen Grundsätzen 
verboten, insbesondere nach Artikel 23, Abs. 16e Haager Landkriegsordnung 
und nach Haager Erklärung vom 29. Juli 1899, betreffend Verbot von 
Geschossen, die ch leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt- 
drücken. (W.T.B.) 
Ein Protest des amerikanischen Botschafters bei der franzöfischen 
Regierung. 
Newyork, 9. September. Der Botschafter der Vereinigten Staaten 
in Paris, Herrik, dem der Schutz der noch in Frankreich befindlichen deut- 
schen und österreichisch-ungarischen Staatsangehörigen übertragen ist, hat 
bei dem französischen Minister des Auswärtigen, Delcassé, einen energischen 
Protest gegen die grausame und menschenunwürdige Behandlung der in 
französischer Gefangenschaft befindlichen Deutschen sowie Oesterreicher und 
Ungarn erhoben. Delcafsé hat dem amerikanischen Botschafter Abhilfe 
diesrr allem Völkerrecht widersprechenden Uebelstände zugesagt. 
Die deutsche „Schwenkung nach Süden“. 
Köln, 8. September. Von der holländischen Grenze meldet die 
„Köln. Ztg.“ über die Vorgänge in Paris laut Meldungen des Amster- 
damer Telegraaf folgendes: Sachverständige sehen das Ziel der deutschen 
Operation in einer Vernichtung des Feldheeres, während der Einnahme
	        
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