Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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Kampf mit England um die Siegesbeute! Und die darf nach den opfer- 
freudigen Heldenleistungen unseres Volkes nicht klein sein. Ich will zunächst 
unsere Kolonien wieder haben! Was sonst vom Friedensschluß erhofft wird 
und erreichbar ist, darüber wollen wir uns später unterhalten. Vom Stand- 
punkt meines Ressorts werden Sie es mir aber nicht verübeln, wenn ich jetzt 
schon den Wunsch hege, die Friedenspalme für ein größeres Deutschland in 
Afrika zu pflanzen. Da gedeihen die Palmen gut! Und Samoa, lieber Herr 
Riedel! Daß ich bedacht sein und mich dafür einsetzen werde, diese herrlichen 
Inseln wieder mit dem deutschen Vaterlande vereinigt zu sehen, das seien 
Sie unbesorgt. gez. Solf. (Tägl. Rundschau, 26. Sept.) 
Das Eiserne Kreuz erster Klasse für den Kommandanten von „I 9“. 
Der Kaiser hat dem Kommandanten des Unterseebootes „U 9“, 
Kapitänleutnant Otto Weddigen das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse, den 
übrigen Offizieren und Mannschaften das Eiserne Kreuz zweiter Klasse ver- 
liehen. (Nat.-Ztg., 26. Sept.) 
Serbiens Niederbruch. 
Wien,, 25. September. Die „Südslavische Korrespondenz“ meldet aus 
Sofia: Die bulgarischen Blätter berichten aus Nisch, daß die Ereignisse auf 
dem österreichisch-serbischen Kriegsschauplatze in allen serbischen Kreisen die 
unverhüllteste Bestürzung hervorgerufen. Der vollständige Mißerfolg der 
serbischen Offensive gegen die Monarchie habe alle noch gehegte Hoffnung 
für den Ausgang des Krieges zunichte gemacht. „Kambana“ sagt: Nach 
der Vernichtung der Timok-Division habe jetzt die Schumadia-Division, die 
man den Oesterreichern entgegenwarf, die furchtbarsten Verluste erlitten. 
der serbische Gröhenwahn ertrinke in einem wahren Blutstrome. (Freis. 
„26. Sept. 
Russische Hunnentaten in Galizien. 
Wien, 25. September. (Meldung des Wiener K. K. Telegr.= 
Korresp.-Bur.) Russische Truppen sind ins Spital von Kossow einge- 
drungen und haben den Verwundeten die Verbände abgerissen. (Freif. 
Ztg., 26. Sept.) 
Das englische Regierungsverbot über den Handelsverkehr mit 
Deutschland. 
Nach Mitteilung der „London Gazette“ hat die engl. Regierung fol- 
ga Verordnung über den Handelsverkehr Englands mit Deutschland 
erlassen: 
II. Die Verordnung vom 5. August betreffend den Handel mit dem 
Feind und § 2 der Verordnung vom 12. August sowie jede amtliche zur 
Erläuterung dieser Verordnung veröffentlichte Bekanntmachung werden 
hierdurch widerrufen und mit Wirkung vom heutigen Tage durch die 
folgenden Bestimmungen ersetzt. II. Der Ausdruck Feindesland in dieser 
Verordnung bezieht sich auf die Gebiete des Deutschen Reiches und der 
österreichisch-ungarischen Monarchie mit allen Kolonien und Schutzgebieten 
dieser Länder. III. Der Ausdruck Feind in dieser Verordnung bedeutet 
jede Person oder Körperschaft von Personen beliebiger Nationalität, die 
in Feindesland wohnen oder ihr Geschäft betreiben. Er bezieht sich jedoch 
nicht auf Personen feindlicher Nationalität, die weder im Feindesland 
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