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Kampf mit England um die Siegesbeute! Und die darf nach den opfer-
freudigen Heldenleistungen unseres Volkes nicht klein sein. Ich will zunächst
unsere Kolonien wieder haben! Was sonst vom Friedensschluß erhofft wird
und erreichbar ist, darüber wollen wir uns später unterhalten. Vom Stand-
punkt meines Ressorts werden Sie es mir aber nicht verübeln, wenn ich jetzt
schon den Wunsch hege, die Friedenspalme für ein größeres Deutschland in
Afrika zu pflanzen. Da gedeihen die Palmen gut! Und Samoa, lieber Herr
Riedel! Daß ich bedacht sein und mich dafür einsetzen werde, diese herrlichen
Inseln wieder mit dem deutschen Vaterlande vereinigt zu sehen, das seien
Sie unbesorgt. gez. Solf. (Tägl. Rundschau, 26. Sept.)
Das Eiserne Kreuz erster Klasse für den Kommandanten von „I 9“.
Der Kaiser hat dem Kommandanten des Unterseebootes „U 9“,
Kapitänleutnant Otto Weddigen das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse, den
übrigen Offizieren und Mannschaften das Eiserne Kreuz zweiter Klasse ver-
liehen. (Nat.-Ztg., 26. Sept.)
Serbiens Niederbruch.
Wien,, 25. September. Die „Südslavische Korrespondenz“ meldet aus
Sofia: Die bulgarischen Blätter berichten aus Nisch, daß die Ereignisse auf
dem österreichisch-serbischen Kriegsschauplatze in allen serbischen Kreisen die
unverhüllteste Bestürzung hervorgerufen. Der vollständige Mißerfolg der
serbischen Offensive gegen die Monarchie habe alle noch gehegte Hoffnung
für den Ausgang des Krieges zunichte gemacht. „Kambana“ sagt: Nach
der Vernichtung der Timok-Division habe jetzt die Schumadia-Division, die
man den Oesterreichern entgegenwarf, die furchtbarsten Verluste erlitten.
der serbische Gröhenwahn ertrinke in einem wahren Blutstrome. (Freis.
„26. Sept.
Russische Hunnentaten in Galizien.
Wien, 25. September. (Meldung des Wiener K. K. Telegr.=
Korresp.-Bur.) Russische Truppen sind ins Spital von Kossow einge-
drungen und haben den Verwundeten die Verbände abgerissen. (Freif.
Ztg., 26. Sept.)
Das englische Regierungsverbot über den Handelsverkehr mit
Deutschland.
Nach Mitteilung der „London Gazette“ hat die engl. Regierung fol-
ga Verordnung über den Handelsverkehr Englands mit Deutschland
erlassen:
II. Die Verordnung vom 5. August betreffend den Handel mit dem
Feind und § 2 der Verordnung vom 12. August sowie jede amtliche zur
Erläuterung dieser Verordnung veröffentlichte Bekanntmachung werden
hierdurch widerrufen und mit Wirkung vom heutigen Tage durch die
folgenden Bestimmungen ersetzt. II. Der Ausdruck Feindesland in dieser
Verordnung bezieht sich auf die Gebiete des Deutschen Reiches und der
österreichisch-ungarischen Monarchie mit allen Kolonien und Schutzgebieten
dieser Länder. III. Der Ausdruck Feind in dieser Verordnung bedeutet
jede Person oder Körperschaft von Personen beliebiger Nationalität, die
in Feindesland wohnen oder ihr Geschäft betreiben. Er bezieht sich jedoch
nicht auf Personen feindlicher Nationalität, die weder im Feindesland
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