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der gegen den Bestand der Monarchie gerichteten Bewegung in Serbien
ein Ende zu machen, unsere Billigung finden würde. Wir waren uns
hierbei wohl bewußt, daß ein etwaiges kriegerisches Vorgehen Oester-
reich-Ungarns gegen Serbien Rußland auf den Plan bringen und uns
hiermit unserer Bundespflicht entsprechend in einen Krieg verwickeln
könnte. Wir konnten aber in der Erkenntnis der vitalen Interessen
Oesterreich-Ungarns, die auf dem Spiele standen, unserem Bundes-
genossen weder zu einer mit seiner Würde nicht zu vereinbarenden Nach-
giebigkeit raten, noch auch ihm unseren Beistand in diesem schweren
Moment versagen. Wir konnten dies um so weniger, als auch unsere
Interessen durch die andauernde serbische Wühlarbeit auf das empfind-
lichste bedroht waren. Wenn es den Serben mit Rußlands und Frank-
reichs Hilfe noch länger gestattet geblieben wäre, den Bestand der Nach-
barmonarchie zu gefährden, so würde dies den allmählichen Zusammen-
bruch Oesterreichs und eine Unterwerfung des gesamten Slawentums
unter russischem Zepter zur Folge haben, wodurch die Stellung der ger-
manischen Rasse in Mitteleuropo unhaltbar würde. Ein moralisch ge-
schwächtes, durch das Vordringen des russischen Panslawismus zusam-
menbrechendes Oesterreich wäre für uns kein Bundesgenosse mehr, mit
dem wir rechnen könnten, und auf den wir uns verlassen könnten, wie
wir es angesichts der immer drohender werdenden Haltung unserer öst-
lichen und westlichen Nachbarn müssen. Wir ließen daher Oesterreich
völlig freie Hand in seiner Aktion gegen Serbien. Wir haben an den
Vorbereitungen dazu nicht teilgenommen.
Oesterreich wählte den Weg, in einer Note der serbischen Regierung
ausführlich den durch die Untersuchung des Mordes von Sarajewo fest-
gestellten unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Morde und der
von der serbischen Regierung nicht nur geduldeten, sondern unterstützten
großserbischen Bewegung darzulegen und von ihr eine vollständige
Abstellung dieses Treibens sowie Bestrafung der Schuldigen zu fordern.
Eleichzeitig verlangte Oesterreich-Ungarn als Garantie für die Durch-
führung des Verfahrens Teilnahme seiner Organe an der Untersuchung
auf serbischem Gebiet und definitive Auflösung der gegen Oesterreich-
Ungarn wühlenden großserbischen Vereine. Die K. und K. Regierung
rlte eine Frist von 48 Stunden zur bedingungslosen Annahme ihrer
orderungen. Die serbische Regierung hat einen Tag nach Ueberreichung
der österreichisch-ungarischen Note die Mobilisation begonnen. Als nach
Ablauf der Frist die serbische Regierung eine Antwort erteilte, die zwar
in einigen Punkten die Wünsche Oesterreich-Ungarns erfüllte, im wesent-
lichen aber deutlich das Bestreben erkennen ließ, durch Verschleppung
und neue Verhandlungen sich den gerechten Forderungen der Monarchie
zu entziehen, brach diese die diplomatischen Beziehungen zu Serbien ab,
ohne sich auf weitere Verhandlungen einzulassen oder sich von serbischen
Versicherungen hinhalten zu lassen, deren Wert sie genugsam — zu ihrem
Schaden — kennt.
Von diesem Augenblick an befand sich Oesterreich tatsächlich im
Kriegszustande mit Serbien, den es dann noch durch die offizielle Kriegs-
erklärung vom 28. v. M. öffentlich proklamierte.
Vom ersten Anfang des Konfliktes an haben wir auf dem Stand-
punkt gestanden, daß es sich hierbei um eine Angelegenheit Oesterreichs