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treffen werden. Indem Serbien den Ratschlägen der Großmächte Folge
leistet, verpflichtet es sich, die Haltung des Protestes und des Wider-
standes, die es hinsichtlich der Annexion seit vergangenem Oktober ein-
genommen hat, aufzugeben, und verpflichtet sich ferner, die Richtung
seiner gegenwärtigen Politik gegenüber Oesterreich-Ungarn zu ändern
und künftighin mit diesem letzteren auf dem Fuße freundnachbarlicher
Beziehungen zu leben.
Die Geschichte der letzten Jahre nun, und insbesondere der schmerz-
lichen Ereignisse des 28. Juni, haben das Vorhandensein einer sub-
versiven Bewegung in Serbien erwiesen, deren Ziel es ist, von der öster-
reichisch-ungarischen Monarchie gewisse Teile ihres Gebietes loszu-
trennen. Diese Bewegung, die unter den Augen der serbischen Regierung
entstand, hat in der Folge jenseits des Gebiets des Königreichs durch
Akte des Terrorismus, durch eine Reihe von Attentaten und durch
Morde Auzsdruck gefunden.
Weit entfernt, die in der Erklärung vom 31. März 1909 enthal-
tenen formellen Verpflichtungen zu erfüllen, hat die Königlich Serbische
Regierung nichts getan, um diese Bewegung zu unterdrücken. Sie
duldete das verbrecherische Treiben der verschiedenen gegen die Mon-
archie gerichteten Vereine und Vereingungen, die zügellose Sprache der
Presse, die Verherrlichung der Urheber von Attentaten, die Teilnahme
von Offizieren und Beamten an subversiven Umtrieben, sie duldete eine
ungesunde Propaganda im öffentlichen Unterricht und duldete schließlich
alle Manifestationen, welche die serbische Bevölkerung zum Hasse gegen
die Monarchie und zur Verachtung ihrer Einrichtungen verleiten
nnten.
Diese Duldung, der sich die Königlich Serbische Regierung schuldig
machte, hat noch in jenem Moment angedauert, in dem die Ereignisse
des Juni der ganzen Welt die grauenhaften Folgen solcher Duldung
zeigten.
Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbrecherischen
Urheber des Attentats vom 28. Juni, daß der Mord von Serajewo in
Belgrad ausgeheckt wurde, daß die Mörder die Waffen und Bomben,
mit denen sie ausgestattet waren, von serbischen Offizieren und Beamten
erhielten, die der Narodna Odbrana angehörten, und daß schließlich die
Beförderung der Verbrecher und deren Waffen nach Bosnien von leiten-
den serbischen Grenzorganen veranstaltet und durchgeführt wurde.
Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der K.
und K. Regierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender Langmut
zu beobachten, die sie durch Jahre jenen Treibereien gegenüber ein-
genommen hatte, die ihren Mittelpunkt in Belgrad haben und von da
auf die Gebiete der Monarchie übertragen werden. Diese Ergebnisse
legen der K. und K. Regierung vielmehr die Pflicht auf, Umtrieben ein
Ende zu bereiten, die eine beständige Bedrohung für die Ruhe der
Monarchie bilden.
Um diesen Zweck zu erreichen, sieht sich die K. und K. Regierung
gezwungen, von der serbischen Regierung eine offizielle Versicherung zu
verlangen, daß sie die gegen Oesterreich-Ungarn gerichtete Propaganda
verurteilt, das heißt die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel
es ist, von der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr angehören, und daß