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5. um dem Princip, Gabrinovic und Grabez den Uebergang über
die bosnisch-herzegowinische Grenze und die Einschmuggelung ihrer
Waffen zu ermöglichen, wurde ein ganzes geheimes Transportsystem
durch Ciganovic organisiert. Der Eintritt der Verbrecher samt ihren
Waffen nach Bosnien und der Herzegowina wurde von den Grenzhaupt-
leuten von Schabatz (Rade Popovic) und Loznica sowie von den Zoll-
organen Rudivoj Grbic von Loznica mit Beihilfe mehrerer anderer
Personen durchgeführt.
Oesterreich-Ungarn und die serbische Note.
Wien, 27. Juli. Die Note der Königlich Serbischen Regierung vom
12./25. Juli 1914 lautet in deutscher Uebersetzung wie folgt:
Die Königliche Regierung hat die Mitteilung der K. und K. Regie-
rung vom 10. d. Mts. erhalten und ist überzeugt, daß ihre Antwort
jedes Mißverständnis zerstreuen wird, das die freundnachbarlichen Be-
ziehungen zwischen der österreichischen Monarchie und dem Königreich
Serbien zu stören droht.
Die Königliche Regierung ist sich bewußt, daß der großen Nachbar-
monarchie gegenüber bei keinem Anlaß jene Proteste erneuert wurden,
die seinerzeit sowohl in der Skupschtina als auch in Erklärungen und
Handlungen der verantwortlichen Vertreter des Staates zum Ausdruck
gebracht wurden und die durch die Erklärung der Serbischen Regierung
vom 18. März 1909 ihren Abschluß gefunden haben, sowie weiter, daß
seit jener Zeit weder von den verschiedenen einander folgenden Re-
gierungen des Königreichs noch von deren Organen der Versuch unter-
nommen wurde, den in Bosnien und der Herzegowina geschaffenen poli-
tischen und rechtlichen Zustand zu ändern. Die Königliche Regierung
stellt fest, daß die K. und K. Regierung in dieser Richtung keinerlei
Vorstellung erhoben hat, abgesehen von dem Falle eines Lehrbuches,
hinsichtlich dessen die K. und K. Regierung eine vollkommen befriedi-
gende Aufklärung erhalten hat. Serbien hat während der Dauer der
Balkankrise in zahlreichen Fällen Beweise für seine pazifistische und
gemäßigte Politik geliefert, und es ist nur Serbien und den Opfern,
die es ausschließlich im Interesse des europäischen Friedens gebracht
hat, zu danken, wenn dieser Friede erhalten geblieben ist.
Dazu bemerkt die Oesterreichisch-Ungarische Regierung:
Die Königlich Serbische Regierung beschränkt sich darauf, festzu-
stellen, daß seit der Abgabe der Erklärung vom 18. März 1909 von
seiten der Serbischen Regierung und ihrer Organe kein Versuch zur
Aenderung der Stellung Bosniens und der Herzegowina unternommen
wurde.
Damit verschiebt sie in bewußt willkürlicher Weise die Grundlagen
unserer Demarche, da wir nicht die Behauptung aufgestellt haben, daß
sie und ihre Organe in dieser Richtung offiziell irgend etwas unter-
nommen hätten.
Unser Gravamen geht vielmehr dahin, daß sie es trotz der in der
zitierten Note übernommenen Verpflichtungen unterlassen hat, die gegen
die territoriale Integrität der Monarchie gerichtete Bewegung zu unter-
drücken.
Ihre Verpflichtung bestand also darin, die ganze Richtung ihrer