Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 2. Teil. (2)

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Für die Liste 1: x: 
X — 
S 
n's 
—— 
1 
# 
□ O□ 
Für die Liste II: J 2 
N. 
X I XI 
W 
7: 66 
27 1,63. 
E 
s 
S 
□ 
Hiernach entfallen, wenn man die Bruchteile zunächst un- 
berücksichtigt läßt, auf die Liste 1 zwei Sitze, auf die Liste II 
ein Sitz. Der vierte Sitz fällt auf die Liste II, da sie den größe- 
ren Bruchteil (0,63) aufweist. Z 
Als gewählt gelten von beiden Listen die erstbenannten zwei 
Personen. » «» » » 
II. Es sind 7 Arbeiterausschußmitglieder zu wählen. Die 
gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: 
Vorschlagsliste I: 137 
„ II: 361 
» 111:·67· 
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 565 
Es ergibt sich daher folgende Rechnung: 
Für die Liste I: 7: 7— 137 : 565 
7 X 1327 
— —1/69 
565 
Für die Liste II: X : 7 261 : 565 
— 0 4,47 
1 555 4,4 
Für die Liste III: x 7— t : 565 
— — 0.83 
* 565 
Hiernach entfallen, wenn man die Bruchteile zunächst un- 
berücksichtigt läßt, auf die Liste 1 ein Sitz, auf die Liste II vier 
Sitze, auf die Liste III kein Sit. Der 6. und 7. Sitz fällt den 
Asten zu, die die größeren Bruchteile (0,83 und 0,69) aufweisen 
also den Listen III und I. Als gewählt gelten von der Liste B"1 
die erstbenannten zwei Personen, von der Liste II die erstbenann- 
ten vier Personen, von der Liste III die erstbenannte Person. 
VI. Muster zur Bekanntmachung des Wahlergebnisses. 
a) für den Fall, daß eine gültige Vorschlagsliste nicht vorliegt 
(§ 5 Abs. 11 der Wahlordnung). 
Ausgehängt am. 
Abgenommen am 
Bekanntmachung. 
Mangels einer gültigen Vorschlagsliste sind zu Mitgliedern 
des Arbeiter-[Angestellten-[Ausschusses für (Bezeichnung des 
Betriebs oder der Betriebsabteilung) berufen worden:
	        
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