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Bezeichnung usw. genehmigt werden. Bei 82 Ersatzlebensmitteln
wurde nach erfolgter Genehmigung die Bezeichnung abgeändert. :
12 Ersatzlebensmittel wurden mit ver schiedenen Bezeichnungen
genehmigt (3 bis 4). 82 Ersatzlebensmittel sind für einen
Antragsteller (nicht Hersteller) genehmigt worden, der dieselben
unter seinem Namen in Verkehr bringt. Gleichzeitig von einem
Antragsteller und von dem Hersteller, aber unter
verschiedenen Bezeichnungen werden 16 genehmigte Ersatzlebensmittel
vertrieben. 7 genehmigte Ersatzlebensmittel kommen nichtin
den freien Verkehr. 14 Genehmigungen wurden nur für den
Restbestandan Fertigware, nicht aber mehr zur Herstellung erteilt.
Bei den abgelehnten Ersatzlebensmitteln schwebten Anfang
August 1919 noch 79 Beschwerden. In 33 Fällen war die eingelegte
Beschwerde von dem Antragsteller selbst zurückgezogen worden.
135 Beschwerden mußten als unbegründet abgewiesen werden. Dagegen
wurde 105 Beschwerden stattgegeben und in 13 Fällen die Sache
zur nochmaligen Prüfung an die betreffende Ersatzmittelstelle zurück--verwiesen.
Hinsichtlich 34 abgelehnter Ersatzlebensmittel liegen neue
Anträge auf Genehmigung vor. Bei 33 Ablehnungen bzw.
Wiederzurücknahmen erteilter Genehmigungen wurde eine Ausverkaufsfrist
bewilligt. In 98 Fällen von Ablehnungen
handelte es sich um Anträge eines Wiederverkäufers.
Das Verhältnis, in dem die Ablehnungen jeweils zu den Anträgen
auf Genehmigung stehen, läßt Schlüsse auf die Güte der einzelnen
Gruppen zu. Der Durchschnittsprozentsatz, in dem
die zur Anmeldung gekommenen Erzeugnisse aller Gruppen den gestellten
Anforderungen nicht entsprechen, ist Anfang August 1919 auf
12,70 5 zurückgegangen. Die nach der Anzahl der genehmigten
Ersatzlebensmittel größten Gruppen übersteigen an dem gleichen Zeitpunkte
mit wenigen Ausnahmen den Durchschnitt ganz wesentlich.
Die Spitze halten — im schlechten Sinn — die Backpulver mit
60 55. Erst bei den Anmeldungen seit Januar 1919 fällt hier der
Prozentsatz auf 20,5 5, in welchen Zeitraum ein Zugang von 24,2 75
aller genehmigten Backpulver fällt. 16 Genehmigungen von Backpulvern
mußten von den Ersatzmittelstellen zurückgezogen werden.
Hierbei konnte in sieben Fällen noch eine Ausverkaufsfrist für die
Fertigware bewilligt werden. Bei vier Erzeugnissen schwebt noch die-Beschwerde.
Zwei Beschwerden wurden von den Beschwerdeführern
zurückgezogen. In 16 Fällen mußte Zurückweisung der Beschwerde
erfolgen, und nur in 2 Fällen konnte ihr stattgegeben werden. 29 Backpulver
wurden nach Anderungen nachträglich zugelassen. In 3 Fällen.
wurde die Bezeichnung nach erfolgter Genehmigung geändert. 20 genehmigte
Backpulver werden nicht mehr hergestellt. Die Pudding=