Metadata : Die Ersatzlebensmittel in der Kriegswirtschaft.

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Bezeichnung  usw.  genehmigt  werden.  Bei  82  Ersatzlebensmitteln
wurde  nach  erfolgter  Genehmigung  die  Bezeichnung  abgeändert.  :
12  Ersatzlebensmittel  wurden  mit  ver  schiedenen  Bezeichnungen
  genehmigt  (3  bis  4).  82  Ersatzlebensmittel  sind  für  einen
Antragsteller  (nicht  Hersteller)  genehmigt  worden,  der  dieselben
unter  seinem  Namen  in  Verkehr  bringt.  Gleichzeitig  von  einem
Antragsteller  und  von  dem  Hersteller,  aber  unter
verschiedenen  Bezeichnungen  werden  16  genehmigte  Ersatzlebensmittel
  vertrieben.  7  genehmigte  Ersatzlebensmittel  kommen  nichtin
den  freien  Verkehr.  14  Genehmigungen  wurden  nur  für  den
Restbestandan  Fertigware,  nicht  aber  mehr  zur  Herstellung  erteilt.
Bei  den  abgelehnten  Ersatzlebensmitteln  schwebten  Anfang
August  1919  noch  79  Beschwerden.  In  33  Fällen  war  die  eingelegte
  Beschwerde  von  dem  Antragsteller  selbst  zurückgezogen  worden.
135  Beschwerden  mußten  als  unbegründet  abgewiesen  werden.  Dagegen
  wurde  105  Beschwerden  stattgegeben  und  in  13  Fällen  die  Sache
zur  nochmaligen  Prüfung  an  die  betreffende  Ersatzmittelstelle  zurück--verwiesen.
  Hinsichtlich  34  abgelehnter  Ersatzlebensmittel  liegen  neue
Anträge  auf  Genehmigung  vor.  Bei  33  Ablehnungen  bzw.
Wiederzurücknahmen  erteilter  Genehmigungen  wurde  eine  Ausverkaufsfrist
  bewilligt.  In  98  Fällen  von  Ablehnungen
handelte  es  sich  um  Anträge  eines  Wiederverkäufers.
Das  Verhältnis,  in  dem  die  Ablehnungen  jeweils  zu  den  Anträgen
  auf  Genehmigung  stehen,  läßt  Schlüsse  auf  die  Güte  der  einzelnen
  Gruppen  zu.  Der  Durchschnittsprozentsatz,  in  dem
die  zur  Anmeldung  gekommenen  Erzeugnisse  aller  Gruppen  den  gestellten
  Anforderungen  nicht  entsprechen,  ist  Anfang  August  1919  auf
12,70  5  zurückgegangen.  Die  nach  der  Anzahl  der  genehmigten
Ersatzlebensmittel  größten  Gruppen  übersteigen  an  dem  gleichen  Zeitpunkte
  mit  wenigen  Ausnahmen  den  Durchschnitt  ganz  wesentlich.
Die  Spitze  halten  —  im  schlechten  Sinn  —  die  Backpulver  mit
60  55.  Erst  bei  den  Anmeldungen  seit  Januar  1919  fällt  hier  der
Prozentsatz  auf  20,5  5,  in  welchen  Zeitraum  ein  Zugang  von  24,2  75
aller  genehmigten  Backpulver  fällt.  16  Genehmigungen  von  Backpulvern
  mußten  von  den  Ersatzmittelstellen  zurückgezogen  werden.
Hierbei  konnte  in  sieben  Fällen  noch  eine  Ausverkaufsfrist  für  die
Fertigware  bewilligt  werden.  Bei  vier  Erzeugnissen  schwebt  noch  die-Beschwerde.
  Zwei  Beschwerden  wurden  von  den  Beschwerdeführern
zurückgezogen.  In  16  Fällen  mußte  Zurückweisung  der  Beschwerde
erfolgen,  und  nur  in  2  Fällen  konnte  ihr  stattgegeben  werden.  29  Backpulver
  wurden  nach  Anderungen  nachträglich  zugelassen.  In  3  Fällen.
wurde  die  Bezeichnung  nach  erfolgter  Genehmigung  geändert.  20  genehmigte
  Backpulver  werden  nicht  mehr  hergestellt.  Die  Pudding=