— 268 —
nur die in kirchlicher Form eingegangene Ehe gültig ist, nicht einmal den
Schein der Ehe, so daß sie weder als putative Ehe gelten kann, noch die
Kraft von Sponsalien hat, infolgedessen sie auch nicht das Impertiment (sic!)
der öffentlichen Ehrbarkeit nach sich zieht!
Die Zivilehe ist — laut römischem Kirchenrecht — ‚‚null
und nichtig“. Nur der Umstand, daß das Reichsgesetz den Geistlichen,
welcher eine kirchliche Trauung ohne voraufgegangene
Ziviltrauung vollzieht, mit schwerer Strafe bedroht, zwingt
auch den römischen Priester, sich dieser ‚„Formalität‘‘ zu fügen
oder vielmehr anzupassen. In allen erdenklichen Fällen wird
der Staatsakt mittels geistigen ‚Vorbehaltes‘‘ möglichst ausgeschaltet.
So ist dem „Katholiken‘' zwar verstattet, bei der Ziviltrauung
als Standesbeamter zu funktionieren, aber nur wenn er
den amtlichen Akt, den er vollzieht, nicht als einen gültigen Eheschluß
und somit nicht als das, was er beurkundet, auffaßt!
Einen kirchlich gültigenVerheirateten, dernach erfolgter Scheidung
durch die Staatsgerichte sich wieder verheiraten will, darf er
unbedingtnichttrauen. Römisch-katholische Laienrichter
dürfen zwar eine Klage auf Ehescheidung annehmen, allein
nurgegendiese entscheiden! In eine wie heikle Lage ein solcher
Richter durch die Unausgleichbarkeit des staatlichen Eherechts
mit den Ansprüchen der römischen Papstkirche gerät, wird dadurch
illustriert, daß den Kirchenangehörigen aufgegeben wird,
den Richter, auch wenn es sich um Scheidung einer kirchlich gültigen
Ehe handeln sollte — zur Salvierung seines Gewissens!
— bei dem ‚guten Glauben‘‘ zu belassen, als handle
es sich nur um eine zivilrechtlich geschlossene Ehe! Demnach
geistiger Vorbehalt und Betrug allen staatlichen Behörden gegenüber,
selbst für Beamtete!
Daß Lehre, feierliche Verkündigung und Handhabung eines
so beschaffenen Eherechtes, welches das staatliche von Grund
aus negiert und auf jede Weise zu lähmen trachtet, auch nach
Erlaß des Reichsgesetzes, von Staats wegen geduldet blieb. ist
gewiß ein schlagender Beleg dafür, wie man auch mitten im
„Kulturkampfe‘ die ‚„Ecclesia militans‘‘ von Staats wegen nicht
ernstlich anzupacken wagte. Was Wunder, daß ihren fanatischen
Verfechtern der Kamm nur immer mächtiger anschwoll!