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gleichen Vertragsrechten und Vertragsobliegenheiten, in seinen äusseren
Verhältnissen aber als eine in politischer Einheit verbundene Gesamt-
heit besteht.“ Die Bundesmitglieder verpflichten sich ferner, „zur
Bewahrung .der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der im Bunde
begriffenen Staaten’ und Erhaltung der inneren und äusseren Sicherheit
Deutschlands“.
1820. Die sogenannte Wiener Schlussakte, das Ergebnis der
Karlsbader Beschlüsse und Wiener Ministerkonferenzen, wird vom
Bundestag zum Grundsatz des Bundes erklärt, wie die
Bundesakte selbst.
Diese Schlussakte verletzte das deutsche Verfassungswesen stark
und engte es sehr ein; sie erklärte: „Der Bundestag habe darüber zu
wachen, dass in allen Bundesstaaten landständische Verfassungen einge-
richtet würden; jeder Fürst möge diese innere Landesangelegenheit mit
Berücksichtigung der früher gesetzlich bestandenen ständischen Rechte
und der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse ordnen, aber keiner
dürfedurchdielandständische Verfassunginder Erfüllung
seiner bundesmässigen Verpflichtungen je gehindert
werden“.
1825. Berliner Abkommen im Bentinck’schen Erbfolgestreit unter
Vermittlung Preussens, Oesterreichs und Russlands.
Der Grossherzog von Oldenburg setzt den Grafen von Bentinck
wieder in Kniphausen ein.
1841. Hans Blum, Schrifsteller, zu Leipzig geboren.
1855. Heinrich Barth erreicht, nach einem gefahrvollen Zug
durch die Wüste, Bilma.
1859. Unter dem Jubel der Bevölkerung ziehen Napoleon III. und
Viktor Emanuel in Mailand ein.
1866. Der preussische General Flies überschreitet die Eider; die
Oesterreicher unter General Gablenz konzentriern sich in Altona.
1867. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich wird in Ofen zum
König von Ungarn gekrönt.
1888. Kaiser Friedrich III. bewilligt das Abschiedsgesuch des
Ministers Puttkammer.