Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LII. Band. (52)

62  Oberstrichterliche  Entscheidungen.

der  Verwaltungskommission  die  Generaldirektion  der
Verkehrsanstalten  und  an  die  Stelle  des  Verwaltungsrathes
  das  k.  Staatsministerium  des  k.  Hauses  und
des  Aeußern  getreten.  Dabei  ist  die  Klage  nicht
darauf  gegründet,  daß  diese  nicht  oder  nicht  rite
entschieden  haben,  daß  der  Kläger  den  Dienst  im
Sinne  des  §.  18  lit.  a  der  Statuten  verweigert
habe.  Im  Gegentheil  hat  der  Kläger  anerkannt,
daß  eine  solche  Entscheidung  erfolgt  ist,  und  ist  dieses
auch  vom  Berufungsgerichte  festgestellt.

Demzufolge  steht  fest,  daß  der  Pensionsanspruch
des  Klägers  verloren  gegangen  ist,  und  ist  aus
diesem  Grunde  die  Abweisung  der  Klage  gerechtfertigt.
  Urth.  v.  23.  Dez.  1886;  Reg.-Nr.  1  128/86.

Anfechtung  von  Rechtöhandlungen  des
Schuldners.  In  8.  3  Ziff.  2  des  Rö.  vom
21.  Juni  1879  ist  von  Verträgen  die  Rede,  welche
Schuldner  in  dem  letzten  Jahre  vor  der  Rechtshängigkeit
  des  „Anufechtungsanspruchs“  geschlossen
  hat.  Entscheidend  ist  hienach  der  Tag,  an
welchem  die  Anfechtungsklage  zugestellt  worden  ist.
Gegenüber  dem  Einwande,  es  könne  bei  dieser  Auslegung
  des  Gesetzes  ein  belangter  Schuldner  durch
chicanöse  Prozehführung  den  Kläger  mit  Leichtigkeit
ein  Jahr  lang  hinhalten,  bis  dieser  einen  vollstreckbaren
  Schuldtitel  zu  erlangen  im  Stande  sei,  ist
auf  §.  4  des  RG.  v.  21.  Juni  1879  hinzuweisen,
wodurch  dem  Gläubiger  die  Möglichkeit  eröffnet  wird,
seine  Rechte  zu  wahren,  bevor  er  einen  vollstreckbaren
  Schuldtitel  erlangt  hat  oder  seine  Forderung
fällig  war.  Urth.  v.  7.  Dez.  1886;  Reg.-Nr.  99  86.

Subhastationsverfahren;  Versteigerungsprotocoll.
  In  einer  Subhastationssache  hatte  ein
Notar  dem  Vollstreckungsgerichte  ein  Versteigerungsprotocoll
  vorgelegt,  welches  seine  Unterschrift  nicht