62 Oberstrichterliche Entscheidungen.
der Verwaltungskommission die Generaldirektion der
Verkehrsanstalten und an die Stelle des Verwaltungsrathes
das k. Staatsministerium des k. Hauses und
des Aeußern getreten. Dabei ist die Klage nicht
darauf gegründet, daß diese nicht oder nicht rite
entschieden haben, daß der Kläger den Dienst im
Sinne des §. 18 lit. a der Statuten verweigert
habe. Im Gegentheil hat der Kläger anerkannt,
daß eine solche Entscheidung erfolgt ist, und ist dieses
auch vom Berufungsgerichte festgestellt.
Demzufolge steht fest, daß der Pensionsanspruch
des Klägers verloren gegangen ist, und ist aus
diesem Grunde die Abweisung der Klage gerechtfertigt.
Urth. v. 23. Dez. 1886; Reg.-Nr. 1 128/86.
Anfechtung von Rechtöhandlungen des
Schuldners. In 8. 3 Ziff. 2 des Rö. vom
21. Juni 1879 ist von Verträgen die Rede, welche
Schuldner in dem letzten Jahre vor der Rechtshängigkeit
des „Anufechtungsanspruchs“ geschlossen
hat. Entscheidend ist hienach der Tag, an
welchem die Anfechtungsklage zugestellt worden ist.
Gegenüber dem Einwande, es könne bei dieser Auslegung
des Gesetzes ein belangter Schuldner durch
chicanöse Prozehführung den Kläger mit Leichtigkeit
ein Jahr lang hinhalten, bis dieser einen vollstreckbaren
Schuldtitel zu erlangen im Stande sei, ist
auf §. 4 des RG. v. 21. Juni 1879 hinzuweisen,
wodurch dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnet wird,
seine Rechte zu wahren, bevor er einen vollstreckbaren
Schuldtitel erlangt hat oder seine Forderung
fällig war. Urth. v. 7. Dez. 1886; Reg.-Nr. 99 86.
Subhastationsverfahren; Versteigerungsprotocoll.
In einer Subhastationssache hatte ein
Notar dem Vollstreckungsgerichte ein Versteigerungsprotocoll
vorgelegt, welches seine Unterschrift nicht