44 Freie Bahn.
freizuhalten; mit der blossen Ermächtigung, seine Lokomotive und
seine Wagen auf die Schienen zu stellen und darauf zu fahren, habe
noch Niemand die Möglichkeit, seine Maschine mit Wasser zu versorgen
oder Passagiere an einer passenden Station aufzunehmen und
abzusetzen, und würde der Konkurrent in eine so ungünstige Position
gegenüber der eignenden Gesellschaft kommen, dass alle versuchte
Konkurrenz unmöglich gemacht würde.“
Es liegt also — und das ist wohl festzuhalten — die Ursache
des Fehlschlagens der ursprünglichen Absicht darin, dass man es
unterlassen hat, die Eigenthümer der Bahn gleich von vornherein
derart zu binden, dass sie verpflichtet gewesen wären, alle auf
ihren Schienen verkehrenden Betriebsmittel sowie ihre eigenen zu
behandeln; wäre man von Anfang an darauf bedacht gewesen, so
dass die Idee des Monopols gar nicht hätte aufkommen können,
so würde das ganze Betriebswesen eine andere Wendung genommen
haben, und die naturwidrige Gestaltung der Dinge, welche die einzige
Quelle aller heute so sehr beklagten Uebelstände bildet, wäre
England und der ganzen übrigen Welt erspart geblieben. Je mehr
sich aber auf der Grundlage des ersten Fehlers der Gesetzgebung
mit dem Siege der Shylokpolitik der Bahneigenthümer der ganze
Betrieb einseitig entwickelte, desto schwerer musste es naturgemäss
werden, den von den ersten Gesetzgebern gedachten Standpunkt zur
Geltung zu bringen; es wurde den immer weiter zu gigantischer
Macht anwachsenden Privatinteressen gegenüber immer weniger möglich,.
das nachzuholen, was man im Beginne unterlassen, nämlich den
Geist des ersten Gesetzes und mit ihm das öffentliche Interesse
in die ihnen gebührenden Rechte einzusetzen. Selbst wenn man noch
im Jahre 1839 angesichts der aus den gemachten Erfahrungen gewonnenen
Erkenntniss als unumstössliches Princeip aufgestellt hätte,
dass wenigstens bei den später folgenden Koncessionen den Koncessionären
die Pflicht aufzuerlegen sei, dem Verkehr fremder Züge
die technische und geschäftliche Möglichkeit zu wahren, wäre viel
Unheil verhütet worden; allein man war schon befangen, konnte sich
den Betrieb nicht anders als in der Gestalt denken, welche er in
Folge des bis dahin bestehenden Monopols auf der Schiene angenommen,
und liess sich leicht durch alle Vorspiegelungen von Erfordernissen
der Sicherheit u. dgl. täuschen; dem Railway Interest
konnte selbstverständlich nichts gelegener kommen, als hinter vermeintlichen
öffentlichen Interessen selbst Deckung zu finden, und ein
unmittelbares Interesse an durchschlagender Beseitigung der Vor-