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hatte entstehen lassen. Man hat den alten, durch ihn angeordneten
Formen nur nähere Besiimmungen gegeben, und damit oft nach
den wechselnden Bedürfnissen des Zeiralters neue Anwendbarkeit
verschafft. Man hat eben diese Bedürfnisse, so dringend sie oft
auch waren und so wenig sich der ganze Umfang derselben
mißkennen ließ, mit unbeweglichem Sinne nicht selren nur in
so weit anerkannt, als sie noch ungefähr vermittelst der einmal
fest gewordenen Staatssormen ihre Befriedigung erhalren
konnten. Man hat manchmal die Sachen selbst so kümmerlich
verkürzt, bis sie zur alten Staatsform passen wollten,
weil einmal diese Form nicht mehr erweiterk, oder durch Modifikationen
bequcmer gemacht werden konnre.
So zeigt es sich im Ganzen, und so zeigt es sich auch
größrentheils in der Geschichte einer der wichtigsten Regierungs-Organisationen,
in der Geschichte der Anordnung der
Kanzlei und Einrichtung der Kollegien derselben.
Das Hauptwerk kommt von Herzog Christoph her.
So viel nämlich auch schon zu Herzog Eberbards I.
Zeit der Doktoren bei Hofe gewesen sind, und so sehr man
sich in der Regiments-Ordnung von 1498 bemühtl hatte, für
die Jeiten der Minderjährigkeit Herzog Ulrichs Alles löblich
und gut einzurichten, auch nachher während der vierzehnjährigen
östreichischen Regierung manche neue nützliche Regierungs-Dispositionen
getroffen worden waren, so zeigt sich doch unter
allen diesen, wohl mehr als fünfzig Jahre hindurch dauernden,
Regiments-Abwechslungen nirgends, daß eine gewisse
Anzahl von Rärben als ein stets zusammen bleibendes
und in Kollegialform verbundenes Personal zur Verwaltung
der Regierung des Landes niedergesetzt
worden sey. Die wichtigsten Angelegenheiten gingen gewöhnlich
nur durch einzelne Männer, wie der Marschalk,