Auslandsarbeiter 110
und von besonderen Betriebswerkstätten, Schaffung einwandfreier
Wohngelegenheiten für auswärtige Arbeiterinnen und endlich Wahrung
der in gesundheitlicher und sittlicher Richtung gebotenen Rücksichten.
Besonders wurde die Heimarbeit gefördert, die Beschaffungsstellen
wurden aufgefordert, ihr nicht nur mehr Aufträge zuzuteilen, sondern
auch die Lieferanten durch Bedingungen zu zwingen, alles was irgend
möglich war, durch sie ausführen zu lassen. Auch auf Heranziehung der
Gefängnisarbeit wurde hingewiesen.
Die Beschäftigung der Kriegsgefangenen in der Kriegswirtschaft
war leider einem anderen, dem Unterkunftsdepartement, übertragen
Sie erfolgte in weitgehendem Maße. Dabei vertrat das Departement,
ebenso wie den internierten Ausländern gegenüber, den Standpunkt,
von einer rein zwangsweisen Heranziehung abzusehen.
Eine Verfügung des Kriegsministeriums vom September 1915
wies auf den Ersatz kriegstauglicher Arbeiter durch ausländische Ar-
beiter aus dem besetzten Gebiete hin. Ihr lag beiliegende Denkschrift 7)
zu Grunde. Hierzu mußten gewisse hemmende Bestimmungen geändert
werden. Eine zwischen Kriegsministerium, Handeleministerium und
Generalgouvernement Belgien stattgehabte Besprechung 2) hatte das Er-
gebnis, daß zur Gewinnung belgischer Arbeiter von einem unmittel-
baren Zwang abzusehen, dafür aber das ganze Gewicht der Bemühun-
gen auf die Verbesserung des Anwerbeverfahrens zu legen sei. Hierzu
sollte das Industrie-Büro Brüssel in seiner überwiegend von der
westdeutschen Schwerindustrie beherrschten Zusammenstellung nicht wei-
ter arbeiten, sondern auf eine breitere Interessen= und Arbeitsgrund-
lage gestellt und ihm ständige Mitarbeiter aus den Kreisen sämtlicher
in Betracht kommender Gewerbezweige zugeteilt werden. Durch die
Einsetzung eines Regierungskommissars bei dieser Stelle hoffte das
General-Gouvernement einen festeren Jusammenhang mit seiner Ab-
teilung für Handel und Gewerbe zu erreichen. Das Kriegsministerium
empfahl ein Zusammenarbeiten des Industriebüros mit den öffent-
lichen deutschen Arbeitsnachweisen derart, daß diese ihren Bedarf
jenem melden und außerdem mitteilen sollten, für welche Betriebe
belgische Arbeiter wegen unerwünschter Konkurrenz mit deutschen nicht
in Frage kämen.
1) G. Anl. 4.
„*) S. Anl. 5.