Full text: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

Auslandsarbeiter 110 
und von besonderen Betriebswerkstätten, Schaffung einwandfreier 
Wohngelegenheiten für auswärtige Arbeiterinnen und endlich Wahrung 
der in gesundheitlicher und sittlicher Richtung gebotenen Rücksichten. 
Besonders wurde die Heimarbeit gefördert, die Beschaffungsstellen 
wurden aufgefordert, ihr nicht nur mehr Aufträge zuzuteilen, sondern 
auch die Lieferanten durch Bedingungen zu zwingen, alles was irgend 
möglich war, durch sie ausführen zu lassen. Auch auf Heranziehung der 
Gefängnisarbeit wurde hingewiesen. 
Die Beschäftigung der Kriegsgefangenen in der Kriegswirtschaft 
war leider einem anderen, dem Unterkunftsdepartement, übertragen 
Sie erfolgte in weitgehendem Maße. Dabei vertrat das Departement, 
ebenso wie den internierten Ausländern gegenüber, den Standpunkt, 
von einer rein zwangsweisen Heranziehung abzusehen. 
Eine Verfügung des Kriegsministeriums vom September 1915 
wies auf den Ersatz kriegstauglicher Arbeiter durch ausländische Ar- 
beiter aus dem besetzten Gebiete hin. Ihr lag beiliegende Denkschrift 7) 
zu Grunde. Hierzu mußten gewisse hemmende Bestimmungen geändert 
werden. Eine zwischen Kriegsministerium, Handeleministerium und 
Generalgouvernement Belgien stattgehabte Besprechung 2) hatte das Er- 
gebnis, daß zur Gewinnung belgischer Arbeiter von einem unmittel- 
baren Zwang abzusehen, dafür aber das ganze Gewicht der Bemühun- 
gen auf die Verbesserung des Anwerbeverfahrens zu legen sei. Hierzu 
sollte das Industrie-Büro Brüssel in seiner überwiegend von der 
westdeutschen Schwerindustrie beherrschten Zusammenstellung nicht wei- 
ter arbeiten, sondern auf eine breitere Interessen= und Arbeitsgrund- 
lage gestellt und ihm ständige Mitarbeiter aus den Kreisen sämtlicher 
in Betracht kommender Gewerbezweige zugeteilt werden. Durch die 
Einsetzung eines Regierungskommissars bei dieser Stelle hoffte das 
General-Gouvernement einen festeren Jusammenhang mit seiner Ab- 
teilung für Handel und Gewerbe zu erreichen. Das Kriegsministerium 
empfahl ein Zusammenarbeiten des Industriebüros mit den öffent- 
lichen deutschen Arbeitsnachweisen derart, daß diese ihren Bedarf 
jenem melden und außerdem mitteilen sollten, für welche Betriebe 
belgische Arbeiter wegen unerwünschter Konkurrenz mit deutschen nicht 
in Frage kämen. 
1) G. Anl. 4. 
„*) S. Anl. 5.
	        
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