Full text: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

Beförderung und Löhnung 199 
Hierbei mußte von einem möglichst wohlwollenden Standpunkt 
ausgegangen werden. Gerechtigkeit und die Sorge um Erhaltung und 
Hebung der Stimmung im Heere verlangten es. 
Die Stellen der Gefreiten und Unteroffiziere bei dem Feldbeere 
wurden vermehrt. Damit die Unteroffizierstellen nicht durch ins Feld 
gehende Unteroffiziere der Ersatzformationen weggenommen wurden, 
bestimmte das Departement, daß bei Ersatzgestellung den Feldtruppen 
Unteroffiziere nur in soweit zu überweisen seien, als solche bereits vor- 
handen waren, und daß eine Beförderung kurz vor Uberweisung an die 
Feldtruppen unzulässig sei. Ihren weiteren Bedarf an Unteroffizieren 
hatten die Feldtruppen selbst durch Beförderung eigener, im Felde be- 
währter Leute zu decken. 
Wenn bei Feldtruppen infolge der Ersatzgestellung der Etat an 
Unteroffizieren zeitweilig überschritten wurde, so sollten die überplan- 
mäßig vorhandenen Unteroffiziere über den Etat gelöhnt und in die 
nächsten freiwerdenden Stellen eingereiht werden. Auch auf einen 
etwaigen Austausch dieser überplanmäßigen Unteroffiziere mit solchen 
Unteroffizieren, die schon lange Zeit im Felde und erholungsbedürftig 
waren, aber mit Vorteil bei den Ersatzformationen verwendet werden 
konnten, wurde hingewiesen. 
Den planmäßigen und den als in planmäßigen Stellen befindlich 
geltenden Unteroffizieren des Friedens= und Beurlaubtenstandes, sowie 
der Inaktivität sollten nach Abtauf einer 5½jährigen Dienstzeit die 
Sergeanten-Gebührnisse und nach gjähriger Dienstzeit, auch wenn sie 
bisher nicht zu Sergeanten befördert waren, die Vizefeldwebel-Gebühr= 
nisse gewährt werden. 
1917 erfolgte die Bestimmung, daß alle 9 Jahre gedienten 
Sergeanten, die sich nach Leistungen und Führung dazu eigneten, zu 
Vizefeldwebeln (Vizewachtmeistern) befördert werden durften. 
Ferner wurde die Beförderung von Mannschaften bei ihrem Aus- 
scheiden zum nächsthöheren Dienstgrad zugestanden. Dies sollte be- 
sonders bei solchen Leuten erfolgen, die während des Krieges durch 
Kriegsbeschädigung dauernd völlig dienstunfähig geworden und des- 
wegen entlassen waren. 
Für Leutnantsstellen aller Formationen, deren Besetzung durch 
Offiziere nicht möglich war, waren nach dem Mobilmachungsplan 
Offeerstellvertreter in Aussicht genommen. Hierfür kamen Fähnriche,
	        
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