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Anhang
gouvernements nicht ohne weiteres zustimmen zu können. Sie stellen
in Aussicht, daß eine Unterstützung solcher belgischen Firmen, die für
die Kriegsführung entbehrlich seien, nicht mehr stattfinden werde.
gez. von Braun.
Aufzeichnung über die Besprechung am 16. Mai 1916
im Reichsamt des Innern.
I. Vermittlung belgischer Arbeiter nach Deutschland.
Es wurde folgendes vereinbart:
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Der Kriegsausschuß der deutschen Industrie wird bei der Ver-
mittlung belgischer Arbeiter nach Deutschland nicht weiter be-
teiligt.
. Die Vermittlung für sämtliche Indusiriezweige übernimmt das
Deutsche Industriebüro in Brüssel, das auf breiterer Grundlage
ausgebaut wird. Ihm werden Vertreter anderer Industriezweige
und ein Regierungskommissar beigegeben.
uDas Industriebüro setzt sich wegen des Arbeiterbedarfes direkt
mit den deutschen Arbeitsnachweisverbänden in Verbindung.
. Soweit Mehrkosten dem Industriebüro entstehen, werden zu-
nächst aus Fonds des Herrn Generalgouverneurs Mittel bereit-
gestellt.
Sobald nennenswerte Vermittlungen an bestimmte Industrie-
zweige erfolgen, wird mit den betreffenden Verbänden wegen
Beteiligung an den Kosten zu verhandeln sein.
. Die Zivilkommissare in Belgien sind für die erweiterte Tätigkeit
deo Industriebüros zu interessieren.
Die Reichszentrale der Arbeitsnachweise verzichtet auf eine Mit-
wirkung, solange der große Bedarf an Arbeitern anhält. Er-
wünscht ist der Reichszentrale eine monatliche Mitteilung über
die Jahl der nach Deutschland vermittelten Arbeiter.
II. Heranziehung der belgischen Industrie zur Ergän-
zung der deutschen Industrie.
Es bestand Einigkeit darüber, daß die Frage, ob die belgische In-
dustrie
zum Ersatz der deutschen herangezogen werden sollte, oder ob
es zweckmäßig sei, die belgischen Arbeiter nach Deutschland zu schaffen,