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Anhang
ren, die als Vorbedingungen nutzbringender Verwendung der
Frauen in der Kriegsindustrie gelten müssen.
Hierunter fällt auch die Heimarbeit. Durch Anweisung sämt-
licher Beschaffungsstellen und stellvertretenden Generalkomman-
dos ist gewährleistet, daß keine Möglichkeit, Heimarbeit zu
Kriegslieferungen heranzuz'ehen, ungenutzt bleiben kann.
Immerhin ist dabei zu bedenken, daß der Arbeit der Frauen
Grenzen gezogen sind, die einmal aus derr Natur ihres physischen
und geistigen Könnens, sodann aus denjenigen Rücksichten sich
ergeben, die der Staat ihnen gegenüber im Interesse der Volks-
wohlfahrt und Volksgesundheit auf hygienischem und sittlichem
Gebiet zu nehmen hat.
. Ahnlich ist die Lage bei der Verwendung jugendlicher Arbeits-
kräfte. Auch hier hat A. 2. alle zu Gebote stehenden Mittel
der Einwirkung annähernd erschöpft. Die Industrie weiß, daß
es gegenwärtig in der Hauptsache darauf ankommen muß, die
Leistung der Jugendlichen im Betriebe zu erhöhen, daß die Rück-
sicht auf ihre Fortbildung im Gewerbeschulunterricht dahinter
zurückzutreten hat. Auch die Gewerbeschulen und die Gewerbe-
Aufsichtsbehörden haben sich nach anfänglichen Widerständen
verständnisvoll diesem Standpunkt der Heeresverwaltung an-
geschlossen.
Handeleministerium und Kriegeministerium sind dabei dar-
über einig, daß der gewerbliche Fortbildungs-Unterricht der
Gegenwart weniger die technischen und wirtschaftlichen Seiten
seines Lehrplanes in den Vordergrund stellen darf, sondern daß
er im wesentlichen als ein Mittel angesehen werden muß, die
Gesinnung und den Willen der Jugendlichen zu beeinflussen und
ihnen den Geist ernster Pflichterfüllung anzuerziehen, der heute
auf jedem Platze des vaterländischen Dienstes vorhanden sein
muß, sowie die Erkenntnis zu fördern, daß auch ihre Arbeit im
Dienst der Landesverteidigung steht. Hierbei mitzuwirken, ist
die militärische Jugendvorbereitung besonders in der Lage, da die
Autorität, die sie vermöge ihres gegenwärtig besonders popu-
lären militärischen Zuschnitts hat, den jungen Leuten noch ein-
dringlichere Belehrung zu erteilen vermag, als der altgewohnte
Zivil-Unterricht. Im Gesamt-Ergebnig muß auch hier davor