Full text: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Dritter Band. Wehr und Waffen 1914-1918. (3)

Aus= und Einfuhr 270 
Einrichtungen, die sie loyal handhabten. Ein allzu kleinliches Vorgehen 
auf diesem Gebiet, namentlich hinsichtlich Menge und Verteilung unserer 
Kohlen= und Eisenausfuhr, verbot sich mit Rücksicht auf die Abhängig- 
keit unserer Eisenindustrie von den schwedischen Erzlieferungen. Der 
Durchfuhrverkehr Westen—Rußland unterlag dauernder Beobachtung, 
um die Durchfuhr von Kriegsmaterial nach Rußland möglichst einzu- 
schränken. · 
Die nachhaltige Ausnutzung, vor allem des neutralen Auslandes, 
für unsere Heeresversorgung war die Hauptaufgabe der Abteilung. 
Sie erforderte gründliche Vorbereitung und enges Zusammenarbeiten 
mit den zivilen Beschaffungsstellen. Die Erfahrungen dieser wie der 
militärischen Stellen während der ersten Kriegsmonate hatten die Not- 
wendigkeit straffer Zentralisierung der Einkaufstätigkeit im Ausland 
ergeben. Diese erfolgte bei der Heeresverwaltung, wie erwähnt, derart, 
daß alle einkaufenden Stellen oder entsandten Aufkäufer sich grund- 
sätzlich bei der Abteilung für Aus= und Einfuhr oder bei deren Aus- 
landsvertretungen zu melden hatten. Bei diesen, die über eingehende 
Kenntnise der ausländischen Märkte verfügten, erhielten sie Anweisungen 
und Ratschläge. Bei der regen Fühlung mit den zivilen Stellen wurden 
so gegenseitige Preistreibereien vermieden. Später wurden die Auf- 
käufer der dem K.M. unterstellten Kriegsgesellschaften den auslän- 
dischen Vertretungen des K. M. unmittelbar angegliedert. Teilweise 
kauften diese auch selbst ein. Alle Lebensmitteleinkäufe, auch für die 
Heeresverwaltung, erfolgten durch die Zentral-Einkaufsgesellschaft. 
Auch mit den verbündeten Heeresverwaltungen und zivilen Mini- 
sterien wurden Vereinbarungen über gemeinsame Einkaufstätigkeit im 
Ausland getroffen. Sie konnten meist nur durch eine unverhältnis- 
mäßig starke Beteiligung der Verbündeten an den Ergebnissen durch- 
gesetzt werden. Besonders hervorzuheben ist das Abkommen mit dem 
k. und k. K. M. vom Januar 1916, in dem für bestimmte Waren ge- 
meinschaftliche Einkaufstätigkeit bei der Heeresverwaltung in der Türkei 
und Bulgarien vereinbart wurde. 
Der Erfolg der Einkaufstätigkeit im Ausland war abhängig von 
dem Vorhandensein ausländischer Geldmittel oder Kredite. Die Be- 
mühungen des K. M. um die Stärkung unserer Handelsbilanz durch 
Hebung der Ausfuhr, Steigerung der Auslandspreise und Einschränkung 
unnötiger Einkäufe innerhalb seines Geschäftsbereiches sind bereits er-
	        
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