Volltext : Württembergische Geschichtsquellen. Zweiter Band. (2)

264  Einleitung.

erste  Propst  von  Weissenburg,  Rüdiger  (1513—24,  1524—45)  und
auf  der  Rückseite  die  Speierer  Bischöfe,  welche  zugleich  Pröpste  von
Weissenburg  waren,  von  1545—-1770').  Fol.  63  ist  leer,  fol.  64
folgt  ein  Reliquienverzeichnis  aus  dem  15.  Jahrhundert”),  fol.  65
—66.4  mehrere  kleine  Einträge,  welche  sich  auf  Orte  aus  der  Umgebung
  von  Weissenburg  beziehen,  von  Zeuss  aber  nicht  veröffentlicht
wurden.  Fol.  6665—67a  erscheint  nach  Zeuss  die  fünfte  Hand
wieder,  welche  das  Buch  mit  der  Erzählung  über  eine  Rettung  durch
Reliquien  im  Jahr  1113  abschloss’).  Uns  berührt  nur  das,  was  der
C.  E.  fol.  a—f  und  1—59«  von  der  ersten  Hand  darbietet.  Diesem
Teil  sind  die  unten  folgenden  Stücke  n.  1—37  entnommen.  Die
Schriftzüge  sind  derb  und  kräftig,  aber  regelmässig,  reich  an  Abkürzungen,
  die  Buchstaben  eng  aneinander  gedrängt,  aber  gross  und
deutlich.  Die  Schrift  weist  auf  das  letzte  Viertel  des  13.  Jahrhunderts*).


Die  Nummern  38  und  39  sind  einer  zweiten  Handschrift  entnommen.
  Es  ist  dies  der  Liber  feudorum®),  eine  Papierhandschrift
des  Klosters  von  117  Blättern  in  Folio,  welche  der  Hauptsache  nach
dem  15.  und  16.  Jahrhundert  entstammt®)  und  fol.  1-39  eine  Zusammenstellung
  der  Lehen  des  Klosters,  fol.  40—117  Urkunden  über
Lehensverleihungen,  worunter  auch  solche  aus  früherer  Zeit,  giebt.

2.  Entstehung,  Charakteristik  und  Schicksale  der  beiden
Handschriften.

Der  C.E.  ist,  wie  der  Liber  feudorum,  im  Kloster  Weissenburg
hergestellt  worden.  Dieses  Kloster  war  bald  nach  der  Gründung
des  Bistums  Speier  in  der  zweiten  Hälfte  des  7.  Jahrhunderts  gegründet
  worden,  hatte  dann  vor  693  durch  den  Abt  und  Bischof
von  Speier  Dragobodo  eine  solide  Behausung  bekommen"),  war  aber
bald  durch  die  Gunst  der  Karolinger  zu  einer  wohlhabenden  Reichsabtei
  herangewachsen.

)Z.  XVIILI,  XIX.  —  °)  2.336  ff.  n.  XII  —  °)  2.338  ff.  n.  XIII.
Vgl.  die  Bemerkung  von  Zeuss  zu  n.  XII.  —  *)  Eine  Schrifttafel  giebt  Zeuss.
—  85)  Z.  IX.  —  °)  Harster,  Der  Güterbesitz  des  Klosters  Weissenburg.  Progr.
des  humanistischen  Gymnasiums  in  Speier  1892/93,  $.  .  —  ?)  Vgl.  die  vorsichtigen
  Ausführungen  von  Harster,  I.  c.  57.  Durchschlagend  ist  die  Urkunde
von  693  (Z.  n.  38).  Die  Worte:  que  ipse  ponlt)ifex  construxeit(!)  (Z.  n.  203)
reden  nicht  von  einer  Gründung  des  Klosters  durch  Dragobodo  (Hauck,  Kirchengeschichte
  Deutschlands  1,  280),  sondern  von  Beseitigung  einer  provisorischen
Anlage  und  Erbauung  der  dauernden  Klosterniederlassung,  wie  dies  vielfach
der  Fall  war,  2.  B.  in  Ellwangen.