264 Einleitung.
erste Propst von Weissenburg, Rüdiger (1513—24, 1524—45) und
auf der Rückseite die Speierer Bischöfe, welche zugleich Pröpste von
Weissenburg waren, von 1545—-1770'). Fol. 63 ist leer, fol. 64
folgt ein Reliquienverzeichnis aus dem 15. Jahrhundert”), fol. 65
—66.4 mehrere kleine Einträge, welche sich auf Orte aus der Umgebung
von Weissenburg beziehen, von Zeuss aber nicht veröffentlicht
wurden. Fol. 6665—67a erscheint nach Zeuss die fünfte Hand
wieder, welche das Buch mit der Erzählung über eine Rettung durch
Reliquien im Jahr 1113 abschloss’). Uns berührt nur das, was der
C. E. fol. a—f und 1—59« von der ersten Hand darbietet. Diesem
Teil sind die unten folgenden Stücke n. 1—37 entnommen. Die
Schriftzüge sind derb und kräftig, aber regelmässig, reich an Abkürzungen,
die Buchstaben eng aneinander gedrängt, aber gross und
deutlich. Die Schrift weist auf das letzte Viertel des 13. Jahrhunderts*).
Die Nummern 38 und 39 sind einer zweiten Handschrift entnommen.
Es ist dies der Liber feudorum®), eine Papierhandschrift
des Klosters von 117 Blättern in Folio, welche der Hauptsache nach
dem 15. und 16. Jahrhundert entstammt®) und fol. 1-39 eine Zusammenstellung
der Lehen des Klosters, fol. 40—117 Urkunden über
Lehensverleihungen, worunter auch solche aus früherer Zeit, giebt.
2. Entstehung, Charakteristik und Schicksale der beiden
Handschriften.
Der C.E. ist, wie der Liber feudorum, im Kloster Weissenburg
hergestellt worden. Dieses Kloster war bald nach der Gründung
des Bistums Speier in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts gegründet
worden, hatte dann vor 693 durch den Abt und Bischof
von Speier Dragobodo eine solide Behausung bekommen"), war aber
bald durch die Gunst der Karolinger zu einer wohlhabenden Reichsabtei
herangewachsen.
)Z. XVIILI, XIX. — °) 2.336 ff. n. XII — °) 2.338 ff. n. XIII.
Vgl. die Bemerkung von Zeuss zu n. XII. — *) Eine Schrifttafel giebt Zeuss.
— 85) Z. IX. — °) Harster, Der Güterbesitz des Klosters Weissenburg. Progr.
des humanistischen Gymnasiums in Speier 1892/93, $. . — ?) Vgl. die vorsichtigen
Ausführungen von Harster, I. c. 57. Durchschlagend ist die Urkunde
von 693 (Z. n. 38). Die Worte: que ipse ponlt)ifex construxeit(!) (Z. n. 203)
reden nicht von einer Gründung des Klosters durch Dragobodo (Hauck, Kirchengeschichte
Deutschlands 1, 280), sondern von Beseitigung einer provisorischen
Anlage und Erbauung der dauernden Klosterniederlassung, wie dies vielfach
der Fall war, 2. B. in Ellwangen.