Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

XXIV

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1874.

 

Datum
des
Gesetzes  2c.

Ausgegeben
zu
Berlin.

Nr.
des

Stücks.

Nr.

des

Gesetzes

Seite.

 

1874.
13.  Mai.

20.

 

1874.
I.  Oktbr.

Juni.

21.  August.

21.

26.  Mai.

August.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  und  der  fiskalischen  Vorrechte
  an  die  Stadisemeinde  Oebisfelde,  das
Rittergut  gleichen  Namens,  die  Gemeinden
Kaltendorf,  Weddendorf,  Bergfriede,  Niendorf,
Wassendorf,  Breitenrode,  Böddorf,  Rätzlingen,
Katbendorf,  Etingen  und  Wegenstedt  im  Kreise
Gardelegen  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung
einer  Chaussee  von  der  Preußisch.  Braunschweigischen
  Grenze  zwischen  Oebisfelde  und
Büstedt  her  bis  zum  Marktplatz  der  Stadt
Oebisfelde,  sowie  von  dem  Bahnhofe  Oebisfelde
  her  und  durch  die  Stadt  Oebisfelde  bis
zur  Vereinigung  mit  dem  ersteren  Chausseczuge
am  Marktplatze  und  dann  weiter  über  Bösdorf,
Rätzlingen,  Kathendorf,  Etingen  und  Wegenstedt
  bis  an  die  Preußisch.  Braunschweigische
Landesgrenze  gegen  Calvoerde.

Allerhöchstes  Privilegium  wegen  eventueller  Ausfertigung
  auf  den  Inhaber  lautender  Kreisobligationen
  IV.  Emission  des  Pillkallener
  Kreises  im  Betrage  von  454,725  Mark
Reichswährung.

Allerhöchstes  Privilegium  wegen  eventueller  Ausfertigung
  auf  den  Inhaber  lautender  Obli-Pationen
  des  Kreises  Rastenhurg
II.  Emission  bis  zum  Betrage  von  1,080,00
Reichsmark.

Allerhöchstes  Privilegium  wegen  eventueller  Aus-Sche
  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen
II.  Emission  des  Kreises  Fischhausen  im
Betrage  von  510,000  Mark  Reichswährung.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausführung  des
Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  in  dem
Jadegebiiet  vom  23.  März  1873.  (Gesetz-Samml.
  S.  111.).

Gesetz  über  die  Verwaltung  erledigter  katholischer
  Bisthümer.

Allerhöchstes  Privilegium  wegen  Ausfertigung
auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen
des  Kreises  Hadersleben  zum  Betrage  von
300,000  Reichsmark.

 

 

24.

21.

 

8193.

8190.

 

313.
Nr.  3.

135-139.

279.
Nr.  Z.