Full text : Württembergische Geschichtsquellen. Zweiter Band. (2)

Aus  dem  Codex  Laureshamensis,  45

Denn  die  Ausgabe  der  Göttweiher  hatte  wirklich  viele  Vorzüge
vor  der  Mannheimer  .  Ausyabe,  mis  der  besonders  Joh.  Sal.  Semler
scharf  ins  Gericht  ging‘).  Die  Wiedergabe  des  Textes  ist  dort  viel
getreuer,  obgleich  auch  hier  Verstösse  vorkommen‘).  Mit  Recht  rühmt
Pertz  die  Sorgfalt,  mit  welcher  Bessel  und  Klein  gearbeitet  haben,
und  tadelt  die  incredibilis  incuria,  mit  welcher  die  Mannheimer  Ausyabe
  hergestellt  wurde?).

Wohl  mag  es  zu  Lameys  Entschuldigung  dienen,  dass  er  nur
eine  sekundäre  Absehrift  benützen  konnte.  Denn  alle  die  zahlreichen
  Auslassungen  einzelner  Worte‘)  und  ganzer  Zeilen®)  werden
  nicht  Lamey  zur  Last  fallen,  sondern  dem  Göttweiher  Kopisten.
  Ihm  wird  es  auch  anzurechnen  sein,  wenn  sogar  ganze
Abschnitte  fehlen®)..  Dieser  Umstand  dient  wohl  zur  Entlastung
des  Herausgebers,  aber  nicht  zur  Empfehlung  der  Mannheimer  Ausgabe.
  Völlig  unverständlich  ist,  wie  Lamey  die  Traditionsurkunden
in  der  Weise  verkürzen  konnte,  dass  er  nicht  nur  entbehrliche  Formein
  wie  donatumque  in  perpetuum  esse  volo  et  promptissima  vo-Iantate
  confirmo  wegliess,  sondern  auch  fast  durchgängig  von  Band  1,

ı)  Semler,  historische  Abhandlungen  über  einige  Gegenstände  der  mittleren
Zei.  Dessau  und  Leipzig,  1783,  S.  238-281.  —  ?)  Lamey,  der  in  der  Vorrede
  sum  2,  Band  seiner  Ausgabe  die  Göttweiher  Ausgabe  kritisiert,  rede
zwar  von  lectiones  haud  raro  vitiosae,  weiss  aber  doch  nur  zwei  zu  nennen.
Pertz  nennt  das  Urteil  Lameys  „verius  quam  justius“,  MG.  21,  335  Anm.  21.
—  3)  Ebd.  —  ‘*)  Vol.  die  Nachweise  für  das  Chronicon  bei  Pertz,  M@G.  21,
337  Anm.  23.  Mehrfach  ist  nach  venerabilem  ausgelassen  Samuelem,  ohne
dass  es  Lamey  besserie,  L.  1690,  2188,  3498;  n.  404.  L.  3325  fehlt  nach  Amolfi
regis  die  Zahl  V,  so  dass  Lameys  sic  gegenstandslos  ist.  L.  3341  ist  nach
Ursela  ausgelassen  et  Botmaresheim.  L.  3651  fehlt  in  der  noticia  de  villa
Sozzinga  nach  in  dominico  due  serviles,  so  dass  die  Anmerkung  unnötig  ist.
L,  3834  fehlt  nach  jageribus  vinearum;  statt  homis  «st  urnis,  sialt  aratri  atrii
gu  lesen.  Weiteres  s.  in  dieser  Ausgabe.  —  ®)  Vgl.  die  Nachweise  für  das
Chronicon  bei  Pertz,  I  c.  und  in  dieser  Ausgabe  zu  L.  2618,  3522;  n.  172,  423.
—  °)  Nach  L.  83234  fehlt:  donatio  Huswardi  in  Bruningesheimer  marca.  Ego  in
Dei  nomine  Husuuert  (!)  dono  ad  sanctam  Nazarium,  qui  requieseit  in  corpore
in  monasterio  Laurissamensi,  ubi  venerabilis  Gundelandns  abbas  preesse  videtur,
  donatumque  in  perpetuum  esse  volo  et  promptissima  voluntate  aonfirme
in  pago  Nitachgowe  in  Bruningesheimer  marca,  quidquid  habere  videor,  et
mancipia  8  stipulatione  subnixa.  Actum  in  monasterio  Laurisham  die  18  kalondas
  februarii  anno  4  regis  Karoli.  L.  3656  fehlt  nach  Rumeringa:  In  Ranheim
  est  huba  1,  dimidia  in  dominico,  dimidia  servilis.  L.  3661  fehlt  nach
Niweren:  De  Adeloldeshusen.  In  Adeloldeshusen  sunt  hube  2,  una  servilie,
una  lazes,  que  solvit  porcum  1  et  6  modios  de  brace.  Servilis  solvit  pullum
unım  et  ova  10.  Albeshusen  folgt  erst  nach  Banemaden.