Schießen. 135
14% cm 4) Gefechtsscheiben. Sie
sz sind mit den Umrissen eines In—
#anteriften in Manteltuchfarbe ver-
sehen.
10. Vorschriften für das
Schulschießen.
Die Mannschaften der Kom-
pagnie werden in zwei Schieß-
HEssen eingeieilr. Der 2. Schießz-
klasse gehören die Mannschaften
E½ "*¾êr 6ß“ß der füngisten Jahreskiasse und die
— —* —— — — noch nicht ausgebildeten Schützen
Kferiefr Brrttwere lrekz snslerbe der ältern Jahresklosse, der 1. Klasse
die ausgebilbeten Schützen an.
Offiziere, Unteroffiziere und Kapitulanken, die alle Bedingungen der 1. Klasse
erfüllt haben, bilden die besondere Schießklasse.
Jede Klasse hat im Laufe des Schießjahres (1. Oktober bis 30. Sentember)
die sestgesetzten Bedingungen zu erledigen.
Jeder Schütze hat grundfätzlich — auch beim gekechtsmäßigen Schießen und
Prilsungsschirßen — nur mit dem ihm dauernd zugewiesenen Gewehr zu schießen. Einr
Ausnahme von bieser Bestimmung ist nur dann zulässig, wenn sich das betreffende
Gewehr zur Ausbesserung in der Büchsenmacherei oder in einer Gewehrfahrik befindet.
Die Schüsse werden auf dem Schießstand in die kleinen Schießbücher des
Soldaten und in das große Schießbuch der Kompagnie eingetragen.
Es gibt Ubungen, die mit drei Schuß (Vorübung) und solche, die mit fünf
Schuß (Hauptübung) erfüllt werden.
Borübungen: II. Kl. 6, I. 4: Hauptübungen: 3 bzw. 6.
Aus der 11 in die I. Klasse werden nur die Leute versezt, die alle Übungen
ihrer Klasse erfüll: haben und sich nach Ansicht bes Kompagniechefs zur Versetzung eignen.
Hur Vorübung trägt der Soldat den kleinen, zur Hauptübung den großen
Schießanzug. Siede das Bild: „Anzugsarten“.
—rrra
Breiceate Stelfe 11 JedSaebe 50 „ /1
11. Marsch nach dem Schießftand. Verhalten auf dem Schießstand.
Gemeine merden zum Schietzttande und zurück in geschlossenen Abteilungen
geführt. Bor dem Ausmarsch sind die Gewehre nachzusehen, insbesondere darauf,.
daß das Innere der Läufe und der Kasten rein und vollkommen frei von fremden
Körpern sind. Jeder Schiiye hat das kleine Schießbuch zur Stelle.
Auf dem Schienstande angekommen, werden die Verschlüsse gesöffnet, das Lauf.
innere der Gewehre wird durch einmaliges Hindurchziehen eines trockenen Werg-
streijens entöll und die Abteilung wird gemeldet.
Die Leute dürfen rauchen, sprechen, doch darf die schießende Abteilung in keiner
Weise gestört werden. Ein Verlassen des Standes ist nur mit Erlaubnis gestattet.
Zielübungen dürfen auf dem Stande nicht vorgenommen werden.
Das Vufsichtspersonal besteht aus dem Offtzier oder Porteperunkeroffizier, dem
Unterosfizier zur Aufsicht beien Schhtzen, dem Unrerofflzier over Gefreiten zur Ausgabe
der Munition, dem Schreiber zum Aufschreiben der Schüfse.
Die schießende Abieilung — in Stärke von etwa fünf Mann — Kelle sich mit
geôffneten Gewehren einige Schritte hinter dem Schützen, der Scheibe gegemtber,
auf. Patronen sind vorher empfangen worden.
Der Zeichenverkehr zwischen der schießenden Abteilung und der Anzeigerdeckung
wird durch eine schwarzweiße Rahmenflagge hergestelt. Aus der Anzeigerdeckung wird
durch Herausschieben der Tasel „1“ mit „Verstanden“ geantwortet. Will ver Unter=
offizier oder Gefreite in der Deckung das Einstellen des Schießens. herbefführen, so zieht