Full text: Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.

Cisenbahniransporte. Marsch. 143 
Empfohlen sei auch öfteres Stehenbleiben auf dem Wege und Kehrtmachen, 
damit man sich merkt, wie sich das Gelände auf dem Rlckwege darktellen muß. 
.Das Zurechtsinden ist eine Naturgabe, man kann aber durch Unistcht und 
Ubung viel erreichen. 
B. Eisenbahntransporte. F. O. 322—3548. 
Eisenbahhntransporte werden meistens die beginnende Kriegstätigkeit einleiten. 
Die Kompagnie marschiert nach der Einlodestelle und wird hler den zur Ver- 
fügung stehenden Wagenräumen entsprechend eingeteilt Für jeden Wagen bzw. jede 
besonderr Magenabteilung wird ein , Afteter“ bestimmt und Über die Miltel be- 
lehrt, die in Fällen außerordentlicher Gefahr anzuwenden sind, um die Aufmerksam- 
keil des Zugversonals zu erregen; den Mannschaften wird die Wagennummer 
besonders genannt. — Großes Gepäck, Fahrräder usw. werden an der Labestelle des 
Gepäáckwageus dem Zugbramten, kompannieweise usw. geordnet, zum Verladen Über- 
geben. Mil der Fahne findet der zugehörige Posten Unterkunft im Gepäckwagen. — 
Ror dem Einsteigen werden die Mützen aufgesetzt und die Tornister in die 
Hand genommen. Das Einsteigen erfolgt aus Kommando oder Signal 
„Sammeln“ mit größter Stille, Ordnung und Punktlichkeit. Die Ausrüstungsstücke 
merden auf den Gepäckbrettern niedergelegt oder an den Gepäcklatien befeftgt. Ge- 
wehre werden zmischen oder neben den Beinen gehalten, beim Aussteigen auf Unter.- 
wegsstationen werden sie auf die Sitze gelegt. “ 
Während der Fahrt bürsen die Leute die ihnen angewiesenen Wagenräume 
nich! verlassen, nicht die Köpfe. Arme oder Bein aus den Kenstern oder Türen 
stecken, nicht die Seitentüren öffnen, nicht barte Gegenstände hinauswerfen. Sizen 
in den Türöffnungen der Güterwagen und auf dem Wagenbord ist untersagt. In 
Pferde= und Futterwagen, auf Wagen mit Munttion ist Feuermachen und Rauchen 
verbofen. Das Aussteigen erfolgt erst auf Konnnando oder Signai „Marscht“, 
und zwar nur nach der von den Etsenbahnbeamten bezeichneien Seite, die anderen 
Türen find nicht zu öffnen. Stehen zwischen den Gleisen ist verboten. 
Branntwein mitzetflhren, während der Fahrt zu kaufen over von urgend jemand 
anzunehmen, ist verboten. An den Lebensmitteiverkaufsftellen der Bahnhöfe hat 
Ordnung zu hereschen. Kleines Geld bereil halten bei Einkänfen. 
In der Regel wird 5 Minuten vor Abfahrt wieder eingeftiegen. Signal „Sammeln“ 
Ungehörigkeiten, namentlich solche, vurch vie das Zugpersonal zur Unter- 
brechung ver Fahrt genötigt wird, z. B. Rufen und Winten n Tüchern aus einem 
Wagen werden nachdrücklich bestraft: die „Altesten" sind verankwortlich für der- 
artige Ausschreitungen. Die Mannszuchl darf sich auch hierbei nicht im schlechten 
Lichte zeigen. 
C. Marsch. 3. O. 331—373. 
» Nachdem die Truppen mit der Eisenbahn in das sog, Aufmarschgelände, d. h. 
#in das mGelände befördert ##nd, in dem sich die Armeen sammeiln, ertolgt von hier 
aus die weitere Dorwärtsbewegung durch Märsche. Die schon im Frieden an den 
Laupesgrenzen befindlichen Truppen haben den gesamten Aufmarsch zu schügen 
Grenzschutzabteilungen). 
Der größte Teil ver Kriegstätigkeit der Truppen besteht im 
Marschieren. Auf sicherer Ausführung der Märsche beruht daher 
wesentlich ver Erfolg aller Unternehmungen. 1 
Alle Anordnungen für einen Matsch sind in erster Tinie davon abhängig, ob 
eine BVerührtung mit dem Feinde in Aussscht sieht. Fit eine solche nicht zu ermarten, 
so werden alle Rücksichten auf Schonung der Truppen genommen (Reisemärsche). 
Steht eine Berührung mit dem Feinde in Aussicht, so tritt die Rücksicht auf 
Gefechtsbereitschalt in den Vordergrunpd. Die Truppen werden dann zu einer 
zweckmähigen Marschordnung vereinigt, Manahmen zgur Sicherung gegen den 
Feind getrosten (Kriegsmärsche). 
  
  
  
 
	        
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