Cisenbahniransporte. Marsch. 143
Empfohlen sei auch öfteres Stehenbleiben auf dem Wege und Kehrtmachen,
damit man sich merkt, wie sich das Gelände auf dem Rlckwege darktellen muß.
.Das Zurechtsinden ist eine Naturgabe, man kann aber durch Unistcht und
Ubung viel erreichen.
B. Eisenbahntransporte. F. O. 322—3548.
Eisenbahhntransporte werden meistens die beginnende Kriegstätigkeit einleiten.
Die Kompagnie marschiert nach der Einlodestelle und wird hler den zur Ver-
fügung stehenden Wagenräumen entsprechend eingeteilt Für jeden Wagen bzw. jede
besonderr Magenabteilung wird ein , Afteter“ bestimmt und Über die Miltel be-
lehrt, die in Fällen außerordentlicher Gefahr anzuwenden sind, um die Aufmerksam-
keil des Zugversonals zu erregen; den Mannschaften wird die Wagennummer
besonders genannt. — Großes Gepäck, Fahrräder usw. werden an der Labestelle des
Gepäáckwageus dem Zugbramten, kompannieweise usw. geordnet, zum Verladen Über-
geben. Mil der Fahne findet der zugehörige Posten Unterkunft im Gepäckwagen. —
Ror dem Einsteigen werden die Mützen aufgesetzt und die Tornister in die
Hand genommen. Das Einsteigen erfolgt aus Kommando oder Signal
„Sammeln“ mit größter Stille, Ordnung und Punktlichkeit. Die Ausrüstungsstücke
merden auf den Gepäckbrettern niedergelegt oder an den Gepäcklatien befeftgt. Ge-
wehre werden zmischen oder neben den Beinen gehalten, beim Aussteigen auf Unter.-
wegsstationen werden sie auf die Sitze gelegt. “
Während der Fahrt bürsen die Leute die ihnen angewiesenen Wagenräume
nich! verlassen, nicht die Köpfe. Arme oder Bein aus den Kenstern oder Türen
stecken, nicht die Seitentüren öffnen, nicht barte Gegenstände hinauswerfen. Sizen
in den Türöffnungen der Güterwagen und auf dem Wagenbord ist untersagt. In
Pferde= und Futterwagen, auf Wagen mit Munttion ist Feuermachen und Rauchen
verbofen. Das Aussteigen erfolgt erst auf Konnnando oder Signai „Marscht“,
und zwar nur nach der von den Etsenbahnbeamten bezeichneien Seite, die anderen
Türen find nicht zu öffnen. Stehen zwischen den Gleisen ist verboten.
Branntwein mitzetflhren, während der Fahrt zu kaufen over von urgend jemand
anzunehmen, ist verboten. An den Lebensmitteiverkaufsftellen der Bahnhöfe hat
Ordnung zu hereschen. Kleines Geld bereil halten bei Einkänfen.
In der Regel wird 5 Minuten vor Abfahrt wieder eingeftiegen. Signal „Sammeln“
Ungehörigkeiten, namentlich solche, vurch vie das Zugpersonal zur Unter-
brechung ver Fahrt genötigt wird, z. B. Rufen und Winten n Tüchern aus einem
Wagen werden nachdrücklich bestraft: die „Altesten" sind verankwortlich für der-
artige Ausschreitungen. Die Mannszuchl darf sich auch hierbei nicht im schlechten
Lichte zeigen.
C. Marsch. 3. O. 331—373.
» Nachdem die Truppen mit der Eisenbahn in das sog, Aufmarschgelände, d. h.
#in das mGelände befördert ##nd, in dem sich die Armeen sammeiln, ertolgt von hier
aus die weitere Dorwärtsbewegung durch Märsche. Die schon im Frieden an den
Laupesgrenzen befindlichen Truppen haben den gesamten Aufmarsch zu schügen
Grenzschutzabteilungen).
Der größte Teil ver Kriegstätigkeit der Truppen besteht im
Marschieren. Auf sicherer Ausführung der Märsche beruht daher
wesentlich ver Erfolg aller Unternehmungen. 1
Alle Anordnungen für einen Matsch sind in erster Tinie davon abhängig, ob
eine BVerührtung mit dem Feinde in Aussscht sieht. Fit eine solche nicht zu ermarten,
so werden alle Rücksichten auf Schonung der Truppen genommen (Reisemärsche).
Steht eine Berührung mit dem Feinde in Aussicht, so tritt die Rücksicht auf
Gefechtsbereitschalt in den Vordergrunpd. Die Truppen werden dann zu einer
zweckmähigen Marschordnung vereinigt, Manahmen zgur Sicherung gegen den
Feind getrosten (Kriegsmärsche).