150 Vorposten.
Die Posten jeder Feldwache werden in sich, ohne Rücksicht, ob Doppel-
posten oder Unteroffizierposten, vom rechten Flügel aus durchnumeriert,
Nach Rückkehr des Feldwachhabenden läßt derselbe die Gewehre derart
zusammensetzen, daß jede Ablösung und jede Patrouille für sich ins 5
treten kann. Beim Eintreffen von Vorgesetzten verbleibt die Mannschaf
in der Ruhe, nur der Feldwachhabende meldet sich.
Die Leute dürfen — auf Anordnung des Feldwachhabenden —
Tornisler und Helm ablegen. Es wird jederzeit Leibriemen mit den beiden
Patrontaschen, sowie Brotbeutel, Feldflasche und Schanzzeug umbehalten.
Kein Mann darf ohne Auftrag oder Erlaubnis die Wache verlassen. Ein
Teil der Mannschaft darf bei Nacht schlafen.
2. Infanterieposten. F. O. 252 — 257.
Alle Posten, dit nach dem Feinde zu beohachten, sind so aufzustellen,
daß sie möglichst einen guten Uberblick haben und selbst der Sicht entzogen
sind. Zur besseren Umsicht darf ein Mann des Doppelpostens Bäume,
Häuser, Strohhaufen und andere Aussichtspunkte besteigen. Aufstellung auf
v gelegenen Punkten ist auch während der Nacht für Sehen (Feuerschein,
Licht) und Hören von Vorteil. 6
Die beiden Leute des Doppelpostens beobachten gemeinfam und müssen
so nahe betfammen stehen, daß sie sich leicht verständigen können.
Jedem Soldaten muß die ballgemeine Anweisung“ des Doppel-
postens senau belannt sein; diese wird beim Aussetzen der Posten seitens
des Feldwachhabenden durch die „besondere Anweisung“ ergänzt.
A. Allgemeine Anweisung jedes Doppelpostens . O. .
Der Posten darf ohne Besehl weder sich setzen oder niederlegen,
noch das Gewehr aus der Hand setzen. Es ist ihm freigestellt, ob er mit
Gewehr bei Fuß, mit Gewehr im Arm oder mit umgehängtem Gewehr steht
(nicht mit Gewehr über!). Er darf, wenn es nicht anders besohlen ist,
den Tornister ablegen und rauchen.
Er läßt sich in der Wachsamkeit durch die Anwesenheit von Vor-
besetzten nicht stören.
Er soll nach dem Feinde aus pähen und auf jedes verdächtige Anzeichen
achten. Sobald der Posten etwas Beachtenswertes wahrnimmt, meldet ein
Mann an die Feldwache. Ist Gesahr im Verzuge oder ein Angriff erkannt,
so gibt der Posten zum Alarmieren Schüsse ab. Den vorüberkommenden
Patrouillen teilt er die zuletzt gemachten Wahrnehmungen mit.
Bet Tage läßt er ein= und ausgehen: Offeziere, geschlossene Ab-
teilungen. Patrouillen, Meldereiter und Radfahrer des eigenen Heeres.
Alle übrigen Personen werden, gegebenenfalls umer Beihilfe des nächsten
Unteroffizierpostens, zur Feldwache gebracht. Wer den Befehlen des Postens
nicht aehorcht, wird niedergeschofsen
Bei Dunkelheit wird jeder, der sich dem Posten nähert, mit lautem
„Halt! — Wer dal“ unter Fertigmachen den Gewehrs angerufen. Steht der
Angerusene auf ein drittes „Halt!“ nicht, so wird auf ihn geschossen. Das
sonse e Verfahren ist wie bei Tage
inzelne feindliche Offiziere mit geringer Begleitung, die sich
durch Schwenken einer weißen Panne oder eines Tuches oder durch
Signale usw. von weither als Unterhändler kenntlich machen, werden nicht
als Feinde behandelt. Dasselbe gilt für einzelne feindliche Soldaten,