Das Mansder. 165
L. DLas Manöver.
Koiser= S#nba# Prensische. Säöchpische, BFürttlentbergischt
Königs- Stondarien.
Die Manzver werden eingeteilt in: Brigade-, Divisions- und Korpsmankver
und Manöver gegen markierten Feind. In jeder Woche findet ein Ruhetag statt.
Für die Kailermanzver ergehen stets besondere Bestimmungen.
Die VBorbereitungen zum Manöver werden vielsach zusammenfallen mit
denjenigen zum Marsch. beshalb siebe den Abschnitt: C. Marsch.
Über Eisenbahntransporte siehe den Abschnitt: B. Eisenbahntransporte.
Die Verpflegung findei im Mansver entweder durch die Quartierwirte
oder durch Empfang aus Magazinen statt. Was zuständig ist, siehe Gebührnisse.
Dir nicht zu den Vorposten bestinunten Truppen beziehen Quartlere oder
Biwaks. Bei engen Quartieren islt nur Unterkunft unter Dach und Fach zu
beanspruchen. Hierzu rechnen aucch die sog. Notguartiere, die bei schlechtem Wetter
an Stelle der Biwaks treien. Für das Verhallen der Tiuppen in der Ortsunterkunft
und in den Biwaks gelten die im Abschnitt „Unterkunf““ besprochenen Feftsetzungen.
Verhalten bei der Bagage. Die Bagage wird von einem Zahlmeister geführt,
bessen Befehlen und Anordnungen vurchaus Folge zu leisten ist. Die Beglelt-
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aus rotem Wrunk.