Full text: Sächsische Volkskunde.

182 Robert Wuttke: Stand und Wachstum. 
Es wurden also 1608 gezählt 
in den Ämtern“) . 42526 Mannschaften, 
in den amtsässigen 
Städten 9308 „ 51834 amtssässige Mannschaften, 
in den adligen Flecken 
und Dörfern .44497 Mannschaften, 
inden adligen Städten 6075 » -50572adlige » 
indenschriftsässigenStädten...-97392schrifts.stäbtische» 
  
Se. 129798 Mannschaften“). 
Noch umfassender war die Zählung von 1612. Sie ergab nach einem 
von Pflug dem Kurfürsten am 1. Januar 1613 eingereichten Memorial 
in 191 Städten „haben und bringen an Mannschaft auf“ 47623 Mann 
in 71 Amtern „haben an VolkttD ’ 48097 „ 
der Grafen, Herren und Adel gemeine Mannschaft der Dörfer 47688 
143408 Mann. 
Memminger hat für Württemberg den Versuch gemacht, die Einwohner= 
zahl aus den Mannschaftszahlen durch Umrechnung zu ermitteln. Er versteht 
unter Mannschaften alle selbständigen verheirateten Männer und nimmt 
weiter an, daß auf eine Ehe 6 Menschen kommen; danach berechnet er für 
Württemberg im Jahre 1622 eine Gesamtbevölkerung von 444 852 Ein- 
wohnern. Für Sachsen würde nach dem gleichen Verfahren 844 857 Be- 
wohner für 1608 und 932 152 Bewohner für 1612 sich ergeben; aber diese 
Zahlen sind nur mit größter Vorsicht zu benutzen. 
Einen wertvollen Einblick in die wirtschaftliche Macht des Adelstandes 
gewährt die Mannschaftszählung. Nicht weniger als 44 497 Mannschaften 
unterstehen in den Dörfern und Flecken der unmittelbaren Verwaltung und 
Gerichtspflege des Adels, nur über 42526 unmittelbare Mannschaftsunter- 
thanen verfügt das Amt. Geringer ist die Macht des Adels in den Städten, 
aber auch hier unterstehen ihm 6075 Mannschaften. 
Noch weitere Angaben aus dieser Zeit lassen sich für die wirtschaftliche 
Machtstellung des sächsischen Adels beibringen. Die kanzleischriftsässigen 
Rittergüter waren von der Landsteuer — der einzigen direkten Staatssteuer 
— befreit. Nur gelegentlich zahlte die Ritterschaft aus besonderem Wohl- 
*) Die amtsässigen Städte standen direkt unter der Verwaltung des Amtes, die 
adligen Städte, Flecken und Dörfer unter der Patrimonialgerichtsbarkeit des schriftsässigen 
Adels, — es gab auch amtsässigen Adel, der keine eigne Gerichtsbarkeit besaß und dem 
Amt untergeordnet war. Die schriftsässigen Städte hatten eigne Gerichtsbarkeit, waren 
auf dem Landtage vertreten und besaßen das Recht des unmittelbaren Schriftwechsels mit 
den obersten Landesbehörden. 
7 Die Zählung umfaßte 63 Ämter und 177 Städte (68 schristsässige, 62 amtsässige, 
47 adlige). Centurio Pflug erhält durch einen Rechenfehler 130 642 Mannschaften.
	        
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