Full text: Sächsische Volkskunde.

192 Robert Wuttke: Stand und Wachstum. 
v. Heinitz. Tabellen über die Staatswirtschaft eines europäischen 
Staates vierter Größe. Deutsche Ausgabe, Leipzig 1786. 
Leonhardi. Abriß der Erdbeschreibung und Geschichte der chur- 
sächsischen und herzoglich-sächsischen Lande. Leipzig 1788. 
Bötticher. Vier Tabellen über die chursächsischen und herzoglich- 
sächsischen Besitzungen, Königsberg 1791. · 
v. Römer. Staatsrecht und Statistik des Churfürstentums Sachsen 
und der dabei befindlichen Lande. Bd. 1—3. Halle, Wittenberg 1787/92, 
Th. 4. Leipzig 1804. 
Pölitz. Handbuch der Statistik des Königreichs Sachsen. Leipzig 1810. 
Selbst für die Jugend suchte man die Statistik mundgerecht zu 
machen, z. B. 
Pollmacher. Versuch einer historischen Geographie Chursachsens 
Dresden 1788/89. 
Soltzmannn. Geographie und Statistik der deutschen Churfürsten- 
thümer. I. Th. Churfürstenthum Sachsen. Berlin 1798. 
Vergleicht man diese Arbeiten untereinander, so findet man die gröbsten 
Widersprüche. Man sollte annehmen, daß der Gebietsumfang des Kurfürsten- 
tums — Erblande, Lausitz, Stifte, Enclaven — wenigstens annähernd fest- 
stand. Dagegen finden sich im vorigen Jahrhundert folgende Zahlen: 
542½ □|M. (Sächsische Produktenkarte 1781), 707½ U□M. (Journal für 
Sachsen 1792),727¼ (M. (Canzler und Leonhardi), 730 □M. (Hunger 1790), 
in diesem Jahrhundert: 639½⅛ □M. (Opitz 1884), 646 □M. (Fix 1886), 
720 □M. (Daniel 1860), 727¼ U□M. (Grävell 1800), 730 □M. (Berg- 
haus 1859). Wer von ihnen hat Recht? 
Völlig verfehlt sind daher alle Berechnungen, wieviel Einwohner auf eine 
Quadratmeile oder einen Quadratkilometer kamen; auch die Angaben über die 
Bevölkerungsgröße eines größeren Verwaltungsbezirkes sind nur mit Vorsicht 
aufzunehmen, denn in einer für unsere heutigen Begriffe rätselhaften Weise 
werden von Zählung zu Zählung gewisse Enclaven den einzelnen Verwaltungs- 
bezirken zu oder abgerechnet; bald z. B. zählt Stift Wurzen zum Leipziger 
Kreis, bald wird es für sich aufgeführt; es würde einer längeren staatsrecht- 
lichen Erörterung bedürfen, um z. B. festzustellen, was man zu verschiedenen 
Zeiten unter dem erzgebirgischen Kreis verstanden hat. Das Gesamtergebnis 
wird hiervon nicht beeinflußt; überaus schwierig ist es aber, das Wachstum 
oder den Rückgang der Bevölkerung einzelner Gebietsteile zu verfolgen. 
Zur Beurteilung der Bevölkerungsverhältnisse liegt uns folgendes 
Material vor: erstens die von der kirchlichen Behörden jährlich eingesandten 
Verzeichnisse der Geborenen, Gestorbenen, Getrauten; ursprünglich beschränk- 
ten sie sich auf die Getauften und Begrabenen, seit den 60 er Jahren werden 
bei den Gestorbenen die getauft und ungetauft Gestorbenen und seit den 80 er
	        
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