Full text: Sächsische Volkskunde.

236 Robert Wuttke: Verbrechen und Selbstmord. 
Zunahme der Roheitsvergehen. Man ist heute vielfach geneigt, alle und 
jede sittliche Erkrankung des Volkskörpers auf die wirtschaftlichen Zustände 
zurückzuführen und man behauptet, die Menschen seien für ihr sittliches Thun 
und Handeln nicht voll verantwortlich, Schuld an allem Übel sei die 
jeweilige Wirtschaftsordnung. Wie in jeder Theorie, so ist auch in dieser 
ein richtiger Kern, der nur durch falsche Schlüsse verdunkelt wird. Jedes 
Eigentumsvergehen bedeutet einen Eingriff in die Wirtschaftsordnung, es 
steht folglich in enger Beziehung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen; in 
Zeiten blühender Volkswirtschaft nehmen erfahrungsgemäß die Eigentums- 
vergehen ab, um in schlechten Zeiten wieder anzuschwellen. Als einen Beweis 
einer gesunden wirtschaftlichen Entwickelung im Deutschen Reich kann man den 
Stillstand sowie den Rückgang der Eigentumsvergehen in den letzten Jahr- 
zehnten ansehen. Wäre die eben angeführte Theorie richtig, dann müßten 
sich die Rohheitsvergehen auf derselben Linie wie die Eigentumsvergehen 
bewegen. Dies trifft aber für Deutschland, wie wir gesehen haben, nicht zu 
und die Ursache ist leicht erkennbar; die Roheitsvergehen bedeuten eben 
keinen Eingriff in das Eigentum, wohl aber in das Recht der Persönlichkeit. 
Sie zeugen in beredter Sprache dafür, wie in weiten Volkskreisen Zucht 
und Sitte sich lockert. 
Auf 100000 strafmündige Personen der Civilbevölkerung kamen Ver- 
urteilte") wegen: 
  
  
  
Nötigung und Drohung Raubs Sachbeschädigung Meineids 
c achsen, Dusches Sochsen, Dlisches Sachsen Dzuches Sachsen 
1882/91: 19 9 1,3 0,7 39 25 2,6 1,6 
1892: 25 7 1,4 0,7 42 24 2,2 1,5 
1894: 29 9 1,3 0,7 47 24 2,2 0,9 
Hausfriedensbruchs Verleczung der Beleidigung Hehlerei 
Wehrpflicht " 
dsachsen, Doltsches Saten Däutsches Sachen Dautlches Sacsen 
1882/91: 47 31 56 18 130 128 23 20 
1892: 50 29 53 12 132 110 26 21 
1894: 54 36 49 12 147 117 22 17 
1895: 55 35 —- — 146 106 21 16 
1896: 56 37 — — 147 109 20 15 
*) wegen Nötigung und Drohung wegen Raubs 
Preußen Bayern Württemberg Baden Preußen Bayern Württemberg Baden 
1882 91: 18 28 25 25 1.5 1,8 1,8 0.6 
1892: 26 39 82 28 1.6 1,8 1,6 0.7 
1894: 29 45 92 34 1.4 1.3 0·6 1.0
	        
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