Full text: Landeskunde des Königreichs Sachsen.

Volk und Staat. 113 
diese Tracht höchst eigenartig erscheinen. Im Vogtland tragen 
ältere Frauen mitunter noch die alte Volkstracht, die mit 
der des Thüringer Waldes übereinstimmt. 
Die Städte wurden alle von den Deutschen angelegt, 
meist in günstiger Verkehrslage, namentlich an wichtigen 
Flußübergängen, und dienten zugleich als Festungen. Es 
kehrt immer derselbe Grundplan wieder: in der Mitte ein 
viereckiger Marktplatz, von ihm gehen vier Hauptstraßen in 
verschiedenen Himmelsrichtungen nach den vier Haupttoren, 
die Seitenstraßen laufen parallel zu den Hauptstraßen. 
Nicht bei allen Städten ist dieser Grundplan ganz durch- 
geführt, bei den größeren findet er sich jetzt noch im Stadt- 
kern. Das äußere Bild hat sich in den letzteren durch die 
neuen Vorstädte ganz verändert. Die meisten Städte wurden 
im 12. und 13. Jahrhundert gleichzeitig mit den deutschen 
Dörfern gegründet, im 15. und 16. Jahrhundert entstanden 
die jüngeren Bergstädte, wie Annaberg und Marienberg, 
einzelne reichen nur bis in das 17. Jahrhundert zurück, 
z. B. Johanngeorgenstadt. In jüngster Zeit wurden auch 
Industriedörfer zu Städten erhoben (Limbach, Olbernhau). 
Sachsen ist eine konstitutionelle Monarchie. Der 
Landtag besteht aus zwei Kammern. In der ersten über- 
wiegen die Vertreter des Großgrundbesitzes, die zweite be- 
steht aus 82 Abgeordneten, von denen 37 von den Städten, 
15 von den Landgemeinden gewählt werden. Die Wahl 
erfolgt auf sechs Jahre, seit 1896 nach dem indirekten Drei- 
klassenwahlrecht, alle zwei Jahre scheidet ein Drittel der Ab- 
geordneten aus. Die Staatsregierung wird durch die sechs 
Ministerien für Justiz, Finanzen, Inneres, Außeres, Krieg, 
Kultus und öffentlichen Unterricht geleitet. Im Bundesrat 
des Deutschen Reiches ist Sachsen durch vier Bevollmächtigte, 
im Reichstag durch 23 Abgeordnete vertreten. 
Das Land ist in fünf Kreishauptmannschaften ein- 
Zemmrich, Landeskunde d. Königr. Sachsen. 8
	        
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