Full text: Die Deutsche Reichsverfassung.

30 Die Aufrichtung des Reiches. 
Reservatrechte dieser Staaten, von denen noch die Rede sein 
wird. Aber gerade diese besondere Bezugnahme der Verfassung 
auf diejenigen Vertragsbestimmungen, die sie als dauernd geltend 
bezeichnen wollte, ist ein befonders starker Zeweisgrund dafür, 
daß im übrigen die Derträge durch ihre Erfüllung, d. i. durch 
das Inkrafttreten der Derfassung rechtlich beseitigt sind und 
daß es immer ein Mangel an staatsrechtlichen Kenntnissen und 
staatsrechtlicher Erkenntnis ist, Lenerell von „vertragsmäßigen 
Grundlagen der Keichsverfassung“ im Sinne geltenden Rechtes 
zu sprechen-. 
Charakteristisch für die Erfassung der Rechtsgrundlagen des 
Neiches ist überdies auch noch, daß in den Einleitungsworten 
der Reichsverfassung, wo die Haziszenten der Versailler Ver- 
träge aufgeführt sind, nicht etwa die 25 staatlichen Glieder des 
Reiches genannt werden, sondern außer den süddeutschen Staaten 
nur: der Norddeutsche Bund als staatliche Einheit:). Das alles 
genügt schon, um die Unhaltbarkeit der Sevdelschen Theorie 
klar erkennen zu lassen 
8 II. Die RZRedaktion der Reichsverfassung 
v. 16. April 1871. 
Die so als Reichsgesetz-am 1. Januar 1871 in Kraft ge- 
tretene Reichsverfassung hat eine neue Redaktion gefunden durch 
Gesetz vom 16. April 1871. Irgendwelche grundsätzliche Be- 
deutung hat dies Gesetz jedoch nicht; es ist ein einfaches, in den 
vorgeschriebenen Formen ergangenes Derfassungsänderungs- 
gesetz. Auchk sonst hat die Reichsverfassung späterhin noch mehr- 
fache derartige Abänderungen erfahren. Die Reichsverfassung 
an sich aber ist vom 1. Januar 1871, ist an diesem Tage in 
Kraft getreten. Man setzt ein sehr nebensächliches Moment an 
die Stelle der Hauptsache, wenn man in der Literatur und im 
Reichstag stets von der „.Reichsverfassung v. 16. April 1871“ 
spricht, als sei die Reichsverfassung erst an diesem Tage erlassen 
worden. 
Die berühmte welthistorische Kaiser-Droklamation am 
18. Januar 1871 in der Spiegelgalerie des Dersailler Schlosses 
ist formaljuristisch ohne jede Bedeutung; das Datum erklärt sich 
1) S. oben Seite 22 Note 1.
	        
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