III. 1. Wasserversorgung. 145
Hiernach waren im Oktober 1903 nur noch etwas über 4 v. H. der in deut-
schen Orten mit 15000 und mehr Einwohnern lebenden Personen auf Einzel-
wasserversorgung aus Brunnen und Zisternen angewiesen,
Nachdem in neuerer Zeit die Versorgung grösserer Gemeinwesen
mit Grundwasser mehr in den Vordergrund getreten war, erschien es’ not-
wendig, auch die bei dieser Art der Wasserversorgung zu beachtenden wichtigen
gesundheitlichen Gesichtspunkte festzulegen, damit sowohl die Errichtung neuer
Wasserwerke, als auch die in $ 35 des Reichs-Seuchengesetzes vorgeschriebene Über-
wachung durch staatliche Beamte in einheitlicher Weise durchgeführt werden
konnte. Es wurde daher im Kaiserlichen Gesundheitsamte die Ausarbeitung einer
Anleitung für die Einrichtung, den Betrieb und die Überwachung öffent-
licher Wasserversorgungsanlagen, welche nicht ausschliesslich techni-
schen Zwecken dienen, in Angriff genommen, Nach längeren Vorarbeiten fand
der Entwurf einer solchen Anleitung im Jahre 1905 im Reichs-Gesundheitsrate
Annahme. Der Bundesrat hat ihm dann unterm 16. Juni 1906 in folgender Fas-
sung die Zustimmung erteilt und zugleich an die verbündeten Regierungen das Er-
suchen gerichtet, die Anleitung tunlichst zur Richtschnur dienen zu lassen, auch
die dazu gegebenen Erläuterungen entsprechend zu verwerten:
Anleitung für die Einrichtung, denBetrieb und die Überwach-
ung Öffentlicher Wasserversorgungsanlagen, welche nicht
ausschliesslichtechnischen Zwecken dienen!)
A. Einrichtung.
I. Wahl des Wassers,
1. Behufs Gewinnung eines Massstabs für die an eine Wasserversorgungsanlage zu stellenden Anforde-
rungen ist der (esamtbedarf an Wasser für die Gegenwart und eine nicht zu ferne Zukunft festzustellen. Sodann
ist der Ort und die Beschaffenheit der verschiedenen ir. der betreffenden Gegend in genügenden Mengen zugäng-
lichen, für 'Trink- und Gebrauchszwecke geeigneten Wässer zu ermitteln.
2. Für die Entscheidung, ob ein Wasser und welches Wasser zur Versorgung herangezogen werden soll,
kommen in Betracht:
a) die Wasserbeschaffenheit (Nr. 3 bis 8‘,
b die Wassermenge (Nr. 9 und 10) ‘
3. Das zur Verwendung kommende Wasser muss frei sein von Krankheitserregern und solchen Stoffen,
welche die Gesundheit zu schädigen geeignet sind; auch soll die Sicherheit geboten sein, dass das Wasser solche
nicht in sich aufnehme (vgl. auch Nr. 11 bis 13). Das Wasser soll möglichst farblos, klar, gleichmässig kühl],
frei von fremdartigem Geruch und Geschmack, kurz von solcher Beschaffenheit sein, dass es gern genossen wird.
Diejenigen Krankheiten, welche durch Oberflächen-, wie auch durch Grund- und Quellwasser ver-
breitet werden können, sind in erster Linie Typhus und Cholera; unter Umständen kommen auch die Ruhr, die
Weilsche Krankheit, tierische Schmarotzer und Milzbrand (bei Tieren) in- Betracht. Auch wird von manchen
angenommen, dass Epidemien von Brechdurchfällen durch verunreinigtes Trinkwasser entstehen.
Führt ein zufliessendes Quell- oder (Grundwasser bei sachgemässer Probeentnahme dauernd oder zu Zeiten
mehr als vereinzelte Bakterien, so ist das ein Zeichen, dass die Bodenfiliraiion an der einen oder der anderen
Stelle oder in weiteren Gebieten nicht ausreicht. Eine Gefahr liegt alsdann vor, wenn das schlecht filtrierende
Gebiet der Verunieinigung durch menschliche Schmutzstoffe ausgesetzt ist; sie kann unter Umständen auch bei
Verunreinigung durch tierische Schmuizstuffe vorhanden sein. In dem ruhenden oder langsam sich erneuernden
Wasservorrate von Brunnen, Quellstuben, Samımelbehältern und dergleichen findet erfahrungsgemäss eine gewisse
Vermehrung von Bakterien statt, welcher, sofern Jas zufliessende Wasser einwandfrei ist und die Behälier gegen
Verunreinigungen von aussen geschützt sind, eine Bedeutung für die Bewertung des Wassers nicht beizumessen ist.
5. Trübungen in einem Quell- oder Grundwasser, die auf Erdteilchen beruhen, sind an sich ungefähr-
lich, aber sie können, ähnlich wie die Bakterien, andeuten, dass ungenügend filtrieries Wasser eindringt. Feste
Gesteine geben trübende Teilchen in der Regel nicht ab. .
Ebenso können kleine Wasserpflanzen und -tiere oder Luftblasen ein Anzeichen für ungenügende Boden-
filtration sein.
Stadtbezirk Barmen Mischwasser aus Grund- und Talsperrenwasser; im Stadtbezirk M.-Gladbach an einer Ent-
nahmestelle Enteisenung. 12) Ausserdem geringe Einzelversorgung in Hamborn, Mülheim a. Ruhr, Ohligs und
Wesel, 18) In Freiberg ausserdem Talsperrenwasser in natürlichem Zustande als Nutzwasser für den Haushalt.
In Chemnitz Mischwasser aus Grund- und Talsperrenwasser, 14) In Stuttgart ausserdem in getrennter Leitung
filtriertes Oberflächenwasser als Nutzwasser. 15) In Pforzheim ausserdem filtriertes Öberllächenwasser in ge-
trennter Leitung als Nutzwasser. 6) Im Stadtbezirk Oldenburg ausserdem in besonderer Leitung Oberflächen-
wasser in natürlichem Zustande zum Zwecke der Strassenreinigung, 17) In Gera ausserdem geklärtes Ober-
flächenwasser in getrennter Leitung als Gebrauchswasser. 1%) In Saargemünd nur Nutzwasser, ausserdem Grund-
wasser in natürlichem Zustande als Trinkwasser aus Druckständern auf öffentlichen Plätzen.
1) VeröffKGA 1%06 8 777.
Das Deutsche Reich. Festschrift. 10