12 Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik. VI. Buch.
in großen, mittleren und kleineren Erwerbsgesellschaften in der Form von Aktien, Komman-
ditaktien und neuen Erwerbs-Gesellschaften m. b. H. konzentrierten und arbeitenden Pri-
vatkapitals. Durch Einrichtungen wie die preußische Zentralgenossenschaftskasse als Staats-
institut ist die Stärkung des Genossenschaftswesens durch eine passende Form der Staats-
bilfe herbeigeführt worden. Aber, begünstigt noch durch die eigene Technik gewisser modernen
allgemeineren Großbetriebstendenzen, ist doch bei der Schrankenlosigkeit hinsichtlich der
Größe, Anlageart und geschäftlichen Verwendung des Privatkapitals in einzelnen Unter-
nehmungen, wie Banken, Versicherungsanstalten, Bergwerken, Fabriken, Handelsunter-
nehmungen selbst für das Detailgeschäft (Warenhäuser !) das Großkapital, das des ein-
zelnen Privaten und das der Kapitalassoziation, auf dem Boden unseres Privat-, Handels--,
gewerblichen und merkantilen Verwaltungsrechts in der Ubermacht und Vorherrschaft
geblieben und zu weiterer und stärkerer Entwickelung gekommen. Durch die Festhaltung
und den Ausbau des staatlichen Forstwesens und Bergbaus, vor allem des öffentlichen Ver-
kehrswesens, des Post-, Telegraphen-, Telephon- und namentlich auch Eisenbahnwesens, ist
den faktischen Monopolen der Privatwirtschaft und der Erwerbsgesellschaften zwar gerade
in Deutschland und zumal in Preußen ein mächtiger Hinderungeriegel, mindestens ein star-
ker Hemmschuh und Zügel verblieben. Zugleich haben diese Einrichtungen, vor allem das
gewaltige Staatseisenbahnwesen, die sogenannten Verstaatlichungen von Wirtschaftsan-
lagen und betrieben der Gemeinden in manchen Fällen in kleinerem Maße, das Gebiet der,
rein privatwirtschaftlich-spekulativen Organisation der Aktien- und sonstigen Erwerbsgesell-
schaften zugunsten der gemeinwirtschaftlichen Organisation des öffentlichen Kapitals und
öffentlichen Betriebes stark eingeengt. Die Taxe ist so an Stelle des Vertrags- und Kon-
kurrenzpreises, der öffentliche Säckel an Stelle des bloß privaten als Bezugsberechtigter
von Reinerträgen getreten. Der schon früher namentlich durch das Staatseisenbahn--
prinzip bestehende Unterschied der deutschen Verhältnisse gegenüber denen eines großen
Teils des Auslands, besonders unserer Hauptkonkurrenten Großbritannien, Frankreich,
Vereinigte Staaten, ist so zum Wohle der deutschen Volks- und Staatswirtschaft und
Finanzen gerade im letzten Vierteljahrhundert noch bedeutender geworden. Trotzdem
hat sich in dieser Zeit der allgemein privatkapitalistische Charakter der modernen Volks-
wirtschaft auch in Deutschland stark gesteigert und neben bekannten und anzuerkennen-
den günstigen doch manche sozial, finanziell, politisch, auch ethisch bedenkliche Folgen
hervortreten lassen.
Speziell auf dem Gebiete der industriellen und montanistischen
#1rpbeiterverhältnisse und in der allgemeinen Politik trat seit den
letzten Jahren der vorausgehenden Periode der bedeutsamste Unterschied wohl darin ein,
daß das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie fallen
gelassen wurde, — ob mit Recht oder Unrecht, darüber waren und sind die Meinungen
der Politiker vielfach geteilt, aber daß ein derartiges Ausnahmegesetz, mindestens in dieser
Form und mit seinen Spezialbestimmungen, kein dauernder Bestandteil der deutschen
Rechtsordnung bleiben konnte, wird doch auch von andersdenkenden Politikern nicht leicht
völlig bestritten werden können. Auch die neben der Arbeiterversicherung zurückgebliebene
Arbeiterpolitik.
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