Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

Die Nahrungsmittelindustrie 
Von Prof. Dr. K. von Buchka, Geh. Oberregierungsrat im Reichsschatzamt, Berlin 
Auch die Nahrungsmittelgewerbe, soweit sie nicht bereits bei den 
landwirtschaftlichen technischen Gewerben berücksichtigt wurden, ha- 
ben in den letzten 25 Jahren eine bedeutungsvolle Entwicklung genommen, sowohl in 
technischer wie in wirtschaftlicher Hinsicht. Zu ihnen gehören vor allem die Gewerbe, welche 
sich mit der Zubereitung und Herstellung von Fleisch und Fleischwaren, von pflanz- 
lichen Fetten und SOlen, sowie auch von gehärteten Fetten, von Mehl und 
Backwaren, Kakao und Schokolade, auch von koffelnfreiem Kaffee und Kaffee- 
ersatzstoffen, von Essig und Gewürzen, sowie von Wein und von Mineral-- 
wässern beschäftigen. 
Auf ihre Entwicklung haben im allgemeinen auch alle diejenigen äußeren Umstände 
einen Einfluß ausgeübt, die in den letzten 25 Jahren für die Entwickelung der land- 
wirtschaftlichen technischen Gewerbe von Einfluß gewesen sind, namentlich die erheb- 
liche BVermehrung der Bevölkerung, die Vervollkommnung der technischen Hilfsmittel, 
soweit diese für die betreffenden Gewerbe eine besondere Bedeutung besitzen, wie z. B. 
bei der Kakao- und Schokoladefabrikation, die Fortschritte der chemischen wissenschaft- 
lichen Forschung und die Nahrungemittel- und Zollgesetzgebung. 
Zm einzelnen machten sich diese Einflüsse in verschieden starkem Maße geltend. 
Trotz vieler Schwierigkeiten aber, die zu überwinden waren, haben diese Gewerbe es im 
allgemeinen verstanden, die Hindernisse aus dem Wege zu räumen und sich zu wirtschaft- 
lich bedeutungsvollen Gewerbszweigen zu entwickeln. 
In allerengster Weise hängt die bedeutende Entwickelung der Nahrungemittel- 
industrie in den letzten 25 Zahren mit der weiteren Ausgestaltung der Nahrungs- 
mittelgesetzgebung und der Nahrungsmittelüberwachung, sowie mit den Fort- 
schritten der wissenschaftlichen Forschung auf den Gebieten der Nahrungs- und Genuß- 
mittel zusammen. 
Einleitung. 
  
Zwar war das Nahrungemittelgesetz, das auch heute 
noch gilt, bereits im Zahre 1879 erlassen. Aber man hatte 
damals bereits eine weitere Ausgestaltung der für den Verkehr mit Nahrungsmitteln 
nötigen gesetzgeberischen Maßnahmen vorgesehen. Diese weitere Entwickelung begann 
mit dem Jahre 1887, und sie hat sich bis auf den heutigen Tag weiter fortgesetzt. Dieser 
Überaus wichtige Werdegang der neueren Nahrungemittelgesetzgebung fällt also der 
Hauptsache nach in die Zeit der letzten 25 Jahre. 
Nahrungemittelgesetz. 
  
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