Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

  
404 Oie Arbeiter-Sozialpolitik. VI. Buch. 
Exrzieher für seine Familie und seine ganze Umgebung. Krankenkassen und Invaliden- 
anstalten erkennen immer mehr, ein wie großes Interesse sie daran haben, durch Vor- 
träge und billige Schriften, Merkblätter usw. Aufklärung und praktische Anweisungen 
für eine gesunde Lebensweise und die rechtzeitige und sorgfältige Krankheitsbehand-- 
lung in immer weitere Kreise zu tragen. 
Die Versicherungsanstalten haben besonders für die Wohnungsfürsorge der 
unbemittelten Volksklassen Pionierarbeit geleistet. In Anlehnung an sie und durch ihre 
finanzielle Unterstützung wurden die provinziellen Wohnungsvereinigungen und Bau- 
genossenschaften in Rheinland, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau, den Freien 
Städten usw. in den Stand gesetzt, erfolgreich zu schaffen. Richt weniger wie 418 Mill. 
Mark sind seitens der Anstalten bis 1912 an Darlehen an Baugenossenschaften usw. 
wie Einzeldarlehen gegeben worden. 
Gemeinnützige Kapitalanlagen. Überhaupt haben sich die angesammelten 
Fonds der Versicherungsanstalt als ein 
fruchtbarer Segensborn erwiesen. Von den angelegten Kapitalien kamen bis zum Jahre 
1912 auf gemeinnützige Zwecke 1117,6 Mill. Mark. 
Es waren angelegt: 
zum Bau von Arbeiterwohnungen, Ledigenheimen (Hospizen, Her- 
bergen, Gesellenhäusern us.mhhhhh))) 418,2 Mill. Mark 
zur Befriedigung des landwirtschaftlichen Kreditbedürfnisses (für 
Bodenverbesserung, Kleinbahnen, Hebung der Biehzucht, Linde- 
rung der Futternot usiw.h9)99)9)9)9)l. 113,8 
für den Bau von Krankenhäusern und für Krankenpflege überhaupt, 
Gesundheitspflege, Erziehung und Unterricht, Volksbildung und 
  
2 1 
sonstige Wohlfahrtszwckeenn 517,65 „ „ 
für eigne Veranstaltungen, Krankenhäuser, Heilanstalten, Lungen- 
beilstätten, Genesungsheime, Invalidenhäuser ulir. 68,3 „ „ 
  
Im ganzen 1117,6 Mill. Mark 
Schon die nüchterne Zusammenstellung der Zahlen ergibt ein so glänzendes Bild 
der deutschen Arbeiterversicherung, daß sich niemand dem Eindruck verschließen kann. 
Das bat sich auch auf den nationalen und internationalen Ausstellungen augenfällig 
erwiesen. Alle Kulturstaaten beeifern sich, uns, wenn auch in weitem Abstande, zu folgen. 
Nach einer Ubersicht im „Reichsarbeitsblatt“ (1912) gibt es zurzeit Zwangskrankenversicherungen in Oster- 
reich, Ungarn, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Luxemburg, Serbien, Rumänien und Rußland. Eine 
Zwangsunfallversicherung haben außer Oeutschland Osterreich, Ungarn, Italien, Frankreich, Norwegen, Däne- 
mark, Finnland, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Serbien, Griechenland, Rumänien und Rußland. Invaliden- 
und Alterszwangsversicherungen bestehen außer in Deutschland in Osterreich, Ungarn, Frankreich, Belgien, 
Großbritannien, Luxemburg, Griechenland und Rumänien. Oaneben haben Deutschland, Osterreich, Ungarn, 
Frankreich und Griechenland auch eine Hinterbliebenenversicherung. Die freiwillige Versicherung ist in den 
meisten Staaten neben der Zwangsversicherung für bestimmte nicht versicherungspflichtige Berufeklassen ein- 
geführt. Eine ausschließlich freiwillige Krankenversicherung besteht in Belgien, Schweden, Finnland, Spanien, 
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