Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

  
VII. Buch. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. 65 
  
Kosten 17,5 Mill. Mark betragen, während ein städtischer Westhafen bei Plötzensee — 
hauptsächlich für den Verkehr des neuen Großschiffahrtsweges Berlin-Stettin berechnet — 
im Plane ist. Ferner sind von Charlottenburg am Landwehrkanal, von Spandau und 
Tegel an der Havel, von südlichen Vorortgemeinden und Privaten am Teltowkanal 
Häfen oder Lösch- und Ladestellen ausgeführt worden. Der Spandauer Hafen hat 
etwa 4,25 und der Tegeler etwa 3 Mill. Mark gekostet. 
C. Ostseegebiet. 
Oder. Um der oberschlesischen Industrie, insbesondere den Kohlengruben und Eisen- 
— hũtten, die Vorteile der billigen Wasserfracht zuzuwenden, wurde zunächst 
auf Grund des mehrfach erwähnten Wasserstraßengesetzes vom 6. Zuni 1888 die obere 
Oder von Kosel bis zur Neißemündung mit 1,50 m Mindesttiefe in 12 Staustufen 
kanalisiert, unterhalb der Neiße bei Brieg und Ohlau je eine neue Schleuse erbaut und ein 
Umgehungskanal in Breslau hergestellt. Ourch das Wasserstraßengesetz vom 1. April 1905 
und durch Etatsbewilligungen sind weiter die Mittel flüssig gemacht, um auch die Strecke von 
der Neißemündung bis Breslau vollständig zu kanalisieren, einen zweiten Umgehungskanal 
in größerem Bogen um Breslau herum zu erbauen, unterhalb Breslau — in unmittel- 
barer Nähe der Stadt — eine neue Staustufe bei Ransern herzustellen und alle Stau- 
stufen der Wasserstraße Kosel-Ransern, deren Gesamtzahl 22 betragen wird, mit Schlepp- 
zugschleusen zu versehen, die bei den älteren Anlagen neben den einschiffigen Schleusen 
liegen. Die Baukosten dieser für 400 t-Schiffe eingerichtetten Wasserstraße werden nach 
Vollendung der noch im Gange befindlichen Arbeiten im ganzen etwa 62,5 Mill. Mark 
betragen. Darüber Hhinaus werden aber voraussichtlich noch einige Millionen an die 
Besitzer derjenigen Ländereien zu zahlen sein, welche infolge der Erbauung von Stau- 
stufen durch Erhöhung des Grundwasserstandes und Erschwerung der Vorflut geschädigt 
worden sind. 
Um die in der kanalisierten Oderstrecke gesicherte Fahrtiefe auch in dem regulierten 
Stromlaufe unterhalb Ransern in annähernd gleichem Maße herzustellen, ist durch ein 
Gesetz vom 30. Juni 1913 der Betrag von 36,7 Mill. Mark bereitgestellt worden, um 
einerseits durch sorgfältigen Ausbau des Niedrigwasserbettes, anderseits durch Er- 
bauung einer Talsperre an der Neiße bei Ottmachau das Fahrwasser zu verbessern. 
Unter Zuhilfenahme des aus der Talsperre abzugebenden Wassers soll unterhalb 
Ransern eine Fahrtiefe von mindestens 1,40 m erzielt werden, die nur in ganz besonders 
trockenen Jahren vorübergehend nicht gehalten werden könnte. 
An der unteren Oder werden auf der Strecke von Küstrin bis Raduhn auf Grund 
des Gesetzes vom 12. August 1905 zur Verbesserung der Vorflut und im Schiffahrts- 
interesse Baggerungen und sonstige Strombauten ausgeführt, für welche ein Kosten- 
aufwand von 14 Mill. Mark vorgesehen ist. 
Der Ausbau der Oderstrecke von Raduhn bis zum Damm'sschen See bei Stettin er- 
folgt auf Grund des Kreditgesetzes vom 4. August 1904 mit einem veranschlagten 
Kostenaufwande von rund 47 Mill. Mark, wovon rund 41,7 Mill. Mark vom Staate 
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