Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

  
VII. Buch. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. 67 
  
Um auch die Warthe von der Einmündung der Netze bis Posen für 400 t-Schiffe 
fahrbar zu machen, sind Regulierungsbauten im Gange, für die ebenfalls im Gesetze 
vom 1. April 1905 der Betrag von 2,2 Mill. Mark vorgesehen ist. Die Fortsetzung 
dieser Regulierung bis Luban oberhalb Posen wird geplant. 
An die obere Netze, südlich von der durchgehenden Schiffahrtsverbindung zwischen 
Oder und Weichsel, ist eine neue, vom Kreise Znin mit Staatsbeihilfe hergestellte Wasser- 
straße nach dem Folluschsee angeschlossen worden; sie ist ebenso wie dieser obere Teil 
des Netzeflusses für Finowkähne, d. h. für Schiffe mit etwa 170 t Ladung fahrbar. 
Eine größere Hafenanlage ist von der Stadt Posen an der Warthe hergestellt, 
und der in Brahmünde belegene, von einer Aktiengesellschaft erbaute, 1899 in das 
Eigentum des Staates übergegangene Flößereihafen von diesem sehr bedeutend erweitert 
worden. 
Weichselgebiet. Der Ausbau des Wittelwasserbettes der Weichsel ist mit einem 
Kostenaufwande von rund 12 Mill. M. beendet. 
Sehr bedeutende und sehr kostspielige Veränderungen 
wurden ferner an den Mündungsverhältnissen des Stroms, hauptsächlich im Znteresse 
der gefahrlosen Abführung des Hochwassers und des Eises, vorgenommen. Zunächst 
wurde auf Grund des Gesetzes vom 20. Juni 1888 der Weichsel eine neue, künstliche 
Mündung bei Schiewenhorst, östlich von der alten Durchbruchstelle bei Neufähr unter 
gleichzeitiger Regulierung des unteren Hochwasserbettes gegeben. Sodann wurde nach 
Maßgabe des Gesetzes vom 25. Juni 1900 das Hochwasserbett der Weichsel von Gemlitz 
aufwärts bis zur Abzweigung des Nogatstroms bei Pieckel reguliert, und schließlich wurden 
durch Gesetz vom 20. Zuli 1910 die Mittel flüssig gemacht, um die Nogar von der Weichsel 
abzuschließen und die gesamten von oben herabkommenden Hochwasser- und Eismassen 
durch den westlichen Mündungsarm der Ostsee zuzuführen. Gleichzeitig wird die Nogat 
mit 3 Staustufen für 400 t-Schiffe kanalisiert und die Verbindung mit der Weichsel 
durch eine an der Trennungsstelle bei Pieckel zu erbauende Schleuse aufrechterhalten. 
Die tatsächlichen Baukosten nach den Gesetzen von 1888 und 1900 haben sich auf 
32 Mill. M. belaufen, während die nach dem Gesetz vom 20. Juli 1910 entstehenden 
auf 18 Mill. M. veranschlagt sind. 
  
Hauptstrom. 
  
Neben dem nur für kleinere Fahrzeuge benutzbaren 
Weichsel-Haffkanal und nördlich von ihm wurde die soge- 
nannte Elbinger Weichsel als Großschiffahrtsweg zwischen der Weichsel und dem 
frischen Haff mit einem Aufwande von 2,9 Mill. M. ausgebaut; sie bildet die kürzeste 
Verbindung von Danzig nach Elbing und Königsberg. 
Für eine Wasserstraße von der oberen Weichsel bei Thorn nach den ostpreußischen 
Seen sind von beteiligter Seite Vorarbeiten unternommen worden. 
Nebenwasserstraßen. 
  
Von Hafenbauten sind zu erwähnen ein zugleich als Sicherheitshafen 
äfen. 
Däleu# dienender Floßhafen bei Thorn, der durch eine Abktiengesellschaft mit 
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