VII. Buch. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. 67
Um auch die Warthe von der Einmündung der Netze bis Posen für 400 t-Schiffe
fahrbar zu machen, sind Regulierungsbauten im Gange, für die ebenfalls im Gesetze
vom 1. April 1905 der Betrag von 2,2 Mill. Mark vorgesehen ist. Die Fortsetzung
dieser Regulierung bis Luban oberhalb Posen wird geplant.
An die obere Netze, südlich von der durchgehenden Schiffahrtsverbindung zwischen
Oder und Weichsel, ist eine neue, vom Kreise Znin mit Staatsbeihilfe hergestellte Wasser-
straße nach dem Folluschsee angeschlossen worden; sie ist ebenso wie dieser obere Teil
des Netzeflusses für Finowkähne, d. h. für Schiffe mit etwa 170 t Ladung fahrbar.
Eine größere Hafenanlage ist von der Stadt Posen an der Warthe hergestellt,
und der in Brahmünde belegene, von einer Aktiengesellschaft erbaute, 1899 in das
Eigentum des Staates übergegangene Flößereihafen von diesem sehr bedeutend erweitert
worden.
Weichselgebiet. Der Ausbau des Wittelwasserbettes der Weichsel ist mit einem
Kostenaufwande von rund 12 Mill. M. beendet.
Sehr bedeutende und sehr kostspielige Veränderungen
wurden ferner an den Mündungsverhältnissen des Stroms, hauptsächlich im Znteresse
der gefahrlosen Abführung des Hochwassers und des Eises, vorgenommen. Zunächst
wurde auf Grund des Gesetzes vom 20. Juni 1888 der Weichsel eine neue, künstliche
Mündung bei Schiewenhorst, östlich von der alten Durchbruchstelle bei Neufähr unter
gleichzeitiger Regulierung des unteren Hochwasserbettes gegeben. Sodann wurde nach
Maßgabe des Gesetzes vom 25. Juni 1900 das Hochwasserbett der Weichsel von Gemlitz
aufwärts bis zur Abzweigung des Nogatstroms bei Pieckel reguliert, und schließlich wurden
durch Gesetz vom 20. Zuli 1910 die Mittel flüssig gemacht, um die Nogar von der Weichsel
abzuschließen und die gesamten von oben herabkommenden Hochwasser- und Eismassen
durch den westlichen Mündungsarm der Ostsee zuzuführen. Gleichzeitig wird die Nogat
mit 3 Staustufen für 400 t-Schiffe kanalisiert und die Verbindung mit der Weichsel
durch eine an der Trennungsstelle bei Pieckel zu erbauende Schleuse aufrechterhalten.
Die tatsächlichen Baukosten nach den Gesetzen von 1888 und 1900 haben sich auf
32 Mill. M. belaufen, während die nach dem Gesetz vom 20. Juli 1910 entstehenden
auf 18 Mill. M. veranschlagt sind.
Hauptstrom.
Neben dem nur für kleinere Fahrzeuge benutzbaren
Weichsel-Haffkanal und nördlich von ihm wurde die soge-
nannte Elbinger Weichsel als Großschiffahrtsweg zwischen der Weichsel und dem
frischen Haff mit einem Aufwande von 2,9 Mill. M. ausgebaut; sie bildet die kürzeste
Verbindung von Danzig nach Elbing und Königsberg.
Für eine Wasserstraße von der oberen Weichsel bei Thorn nach den ostpreußischen
Seen sind von beteiligter Seite Vorarbeiten unternommen worden.
Nebenwasserstraßen.
Von Hafenbauten sind zu erwähnen ein zugleich als Sicherheitshafen
äfen.
Däleu# dienender Floßhafen bei Thorn, der durch eine Abktiengesellschaft mit
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