8 Die Untversitäten. IX. Buch.
prädikat auf weite Kreise übertragen wird und seine einstige Bedeutung als Merkmal
wissenschaftlicher Betätigung verliert und damit an Wert einbüßt.
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Pflicht der Hogenten. sie hat er sein Amt, durch sie sichert-er das allgemeine,
über lokale Wirksamkeit hinausreichende Ansehen der Universität. Es wäre eine Schädigung
und ein Merkmal des #iederganges unserer Hochschulen, wenn ein anderer Gesichtspunkt als
die wissenschaftliche Leistung (wofür sich auch einzelne Stimmen geltend machen) jemals
über die Berufung zum akademischen Lehrer entschiede. Jakob Grimm und Leopold von
Ranke waren keine fortreißenden Dozenten. Dennoch strahlt ihr Name noch heut mit un-
vermindertem Glanz über Berlin, ja über allen Universitäten, Kants unsterblicher Ruhm
ist mit Königsberg für alle Zeiten verbunden. Der Professor ist nicht nur um der Studen-
ten willen, sondern ebensosehr um der wissenschaftlichen Arbeiten willen da. Er wäre
sonst ein Oberlehrer. Und wir danken es der Regierung unseres erhabenen Herrschers,
daß diese Pflicht nicht nur jederzeit anerkannt worden ist, sondern stete Unterstützung
und Förderung erfahren, und damit den Hochschullehrern die Möglichkeit gegeben hat,
den Universitäten ihre Stellung zu bewahren. Innerhalb ihrer Mauern bringt die Neuzeit
mancherlei Bestrebungen zur Geltung, die ihre bisherigen Ordnungen umgestalten. Die
außerordentlichen Professoren, vielfach Männer von großer Erfahrung und wissenschaftlichem
Verdienste, oft an der Spitze großer Institute oder wichtiger Abteilungen derselben oder
Führer neu emporblühender Wissenschaften, haben längst eine Anderung ihrer Stellung
erstrebt und wünschen ihren Rat in der akademischen Verwaltung zu betätigen. Manches
haben sie erreicht, manches bleibt zu erreichen, mancher Wunsch aber wird in der Praxis,
wenn nicht der Unterschied zwischen außerordentlichen und ordentlichen Professoren über-
haupt schwinden soll — und das wäre ein sehr fraglicher Fortschritt — unerreichbar bleiben.
Studenten.
Mit uneingeschränkter Genugtuung darf man von dem Geiste sprechen, der unsere
Studierenden beseelt. Aational im vollsten Sinne des Wortes wird die akademische
Zugend unserer Zukunft eine sichere Stütze sein und unsere heiligsten Güter wahren.
Die große Zeit der Reichsgründung hat für sie die Vorbilder geschaffen, an denen ihre
Vaterlandsliebe erstarkt und sich bereichert; die Gegenwart leiht ihr den frohen Opti-
mismus und den Blick in die Ferne. Wie die Ehrentafeln in unseren Hallen die Treue
derer bezeugen, die 1813 und 1870 für König und Vaterland fielen, so wird die heutige
Zugend in der Stunde der Gefahr sich ihrer Bäter würdig zeigen. Die Gerechtigkeit
gebietet anzuerkennen, daß die höheren Schulen, die unsere Studierenden vorbereiten,
ihres Amtes hierin mit Gewissenhaftigkeit walten und die Möglichkeit nie versäumen,
die ihnen anvertraute Zugend in den eindrucksvollsten Zahren auf den Weg der Vater-
landsliebe zu leiten. Die Volksschule muß ihre Zöglinge mit dem 14. Lebensjahre ent-
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