Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

  
Ix. Buch. Handelshochschulen. 25 
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junge Kaufleute heranzubilden. Dies gibt auch seiner Lehrtätigkeit eine ganz bestimmte 
Kichtung, die selbstverständlich von der an der Universität üblichen abweichen muß, weil 
die Gebiete, welche den Handelsstudenten interessieren, guantitativ und qualitativ andere 
sind wie die, welche die Studenten der Universität interessieren. 
Auch die Berwaltung und Leitung der verschie- 
denen Anstalten ist je nach ihrer Entstehungsgeschichte 
verschieden; bei fast allen Anstalten ist ein Verwaltungskörper gebildet, bei welchem 
diejenigen Faktoren, welche zu den finanziellen Lasten beitragen, ausreichend vertreten 
sind. So besteht in Leipzig ein Handelshochschulsenat, welcher aus einem Vertreter 
der Königlichen Staatsregierung, einem Vertreter der Stadt Leipzig, drei Vertretern 
der Handelskammer, zwei Vertretern der Handelslehranstalt, drei Professoren der Uni- 
versität und einem Studiendirektor besteht. Die Leitung der Anstalt selbst untersteht 
einem Studiendirektor, der alle zwei Zahre wählbar ist. 
In Köln liegt die Berwaltung in den Händen eines Kuratoriums, welches aus 
dem Oberbürgermeister, je einem Vertreter der Staatsregierung und der Witwe des 
Donators der Hochschule von Menissen, dem Studiendirektor, je drei Mitgliedern der 
Stadtverordnetenversammlung und des Hochschulkollegiums, sowie zwei Mitgliedern 
der Handelskammer besteht. Die unmittelbare Leitung liegt einem dauernd angestellten 
Studiendirektor ob. 
In Frankfurt a. M. liegt die Berwaltung in den Händen eines „großen Rats“ 
der Akademie, der aus seiner Mitte einen Verwaltungsausschuß bildet; in beiden sind 
die beteiligten Korporationen durch Mitglieder vertreten. Der Lehrkörper schlägt aus 
seiner Mitte einen Rektor vor, der vom Verwaltungsausschuß auf die Dauer von zwei 
Jahren gewählt wird. 
Zn Berlin steht die Verwaltung der Handelshochschule den Atesten der Kaufmann- 
schaft von Berlin zu. Dem Altesten-Kollegium dient als gutachtliches Organ der „Große 
Kat der Handelshochschule“. 3 
Die unmittelbare Leitung liegt einem Rektor mit dreijähriger Amtsperiode ob. 
Als Natgeber bei den die Handelshochschule betreffenden Rechtsangelegenheiten 
und für Mitwirkung bei Ausübung der Gerichtsbarkeit wird von den Alesten der Kauf- 
mannschaft ein Syndikus der Handelshochschule ernannt. 
Aus dieser Ubersicht ergibt sich, daß fast bei allen Handelshochschulen eine Trennung 
der Verwaltung und Leitung stattfindet, wohl am ausgeprägtesten bei der Handels- 
hochschule in Berlin. Gegen diese Trennung von Leitung und Verwaltung sind in der 
ersten Zeit Bedenken laut geworden, doch kann, soweit Berlin in Betracht kommt, fest- 
gestellt werden, daß sich diese Trennung bewährt hat. Worauf es ankommt, ist, daß 
die Gründer der Anstalt stets einen Einfluß darüber behalten, daß die Anstalt in dem 
Sinne sich entwickelt, wie die Gründer es beabsichtigt haben, in dem Sinne nämlich, 
daß sie zur Ausbildung junger Kaufleute dient. Es ist nicht zu leugnen, daß gerade in 
dem ersten Jahrzehnt, wo die Lehrkräfte von anderen Anstalten, insbesondere von Uni- 
versitäten und technischen Hochschulen entnommen werden müssen, naturgemäß die 
Verwaltung und Leitung. 
  
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