Ix. Buch. Handelshochschulen. 25
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junge Kaufleute heranzubilden. Dies gibt auch seiner Lehrtätigkeit eine ganz bestimmte
Kichtung, die selbstverständlich von der an der Universität üblichen abweichen muß, weil
die Gebiete, welche den Handelsstudenten interessieren, guantitativ und qualitativ andere
sind wie die, welche die Studenten der Universität interessieren.
Auch die Berwaltung und Leitung der verschie-
denen Anstalten ist je nach ihrer Entstehungsgeschichte
verschieden; bei fast allen Anstalten ist ein Verwaltungskörper gebildet, bei welchem
diejenigen Faktoren, welche zu den finanziellen Lasten beitragen, ausreichend vertreten
sind. So besteht in Leipzig ein Handelshochschulsenat, welcher aus einem Vertreter
der Königlichen Staatsregierung, einem Vertreter der Stadt Leipzig, drei Vertretern
der Handelskammer, zwei Vertretern der Handelslehranstalt, drei Professoren der Uni-
versität und einem Studiendirektor besteht. Die Leitung der Anstalt selbst untersteht
einem Studiendirektor, der alle zwei Zahre wählbar ist.
In Köln liegt die Berwaltung in den Händen eines Kuratoriums, welches aus
dem Oberbürgermeister, je einem Vertreter der Staatsregierung und der Witwe des
Donators der Hochschule von Menissen, dem Studiendirektor, je drei Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung und des Hochschulkollegiums, sowie zwei Mitgliedern
der Handelskammer besteht. Die unmittelbare Leitung liegt einem dauernd angestellten
Studiendirektor ob.
In Frankfurt a. M. liegt die Berwaltung in den Händen eines „großen Rats“
der Akademie, der aus seiner Mitte einen Verwaltungsausschuß bildet; in beiden sind
die beteiligten Korporationen durch Mitglieder vertreten. Der Lehrkörper schlägt aus
seiner Mitte einen Rektor vor, der vom Verwaltungsausschuß auf die Dauer von zwei
Jahren gewählt wird.
Zn Berlin steht die Verwaltung der Handelshochschule den Atesten der Kaufmann-
schaft von Berlin zu. Dem Altesten-Kollegium dient als gutachtliches Organ der „Große
Kat der Handelshochschule“. 3
Die unmittelbare Leitung liegt einem Rektor mit dreijähriger Amtsperiode ob.
Als Natgeber bei den die Handelshochschule betreffenden Rechtsangelegenheiten
und für Mitwirkung bei Ausübung der Gerichtsbarkeit wird von den Alesten der Kauf-
mannschaft ein Syndikus der Handelshochschule ernannt.
Aus dieser Ubersicht ergibt sich, daß fast bei allen Handelshochschulen eine Trennung
der Verwaltung und Leitung stattfindet, wohl am ausgeprägtesten bei der Handels-
hochschule in Berlin. Gegen diese Trennung von Leitung und Verwaltung sind in der
ersten Zeit Bedenken laut geworden, doch kann, soweit Berlin in Betracht kommt, fest-
gestellt werden, daß sich diese Trennung bewährt hat. Worauf es ankommt, ist, daß
die Gründer der Anstalt stets einen Einfluß darüber behalten, daß die Anstalt in dem
Sinne sich entwickelt, wie die Gründer es beabsichtigt haben, in dem Sinne nämlich,
daß sie zur Ausbildung junger Kaufleute dient. Es ist nicht zu leugnen, daß gerade in
dem ersten Jahrzehnt, wo die Lehrkräfte von anderen Anstalten, insbesondere von Uni-
versitäten und technischen Hochschulen entnommen werden müssen, naturgemäß die
Verwaltung und Leitung.
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