VII. Buch. Eisenbahnen, Straßen- und Luftverkehr, Post und Telegraph. 19
die Überführung der großen Privatbahnunternehmungen in den Staatsbetrieb zu
erleichtern. Den Direktionen wurden zur besseren Beherrschung der örtlichen
Verhältnisse besondere Behörden, die Eisenbahnbetriebsämter, untergeordnet. Damit
war ein Verwaltungsapparat von drei für den ganzen Dienst ausgebildeten Instanzen
— Ministerium, Direktionen und Betriebsämter — gegeben, der ein umfängliches
Schreibwerk veranlaßte und die Erledigung der Geschäfte verteuerte und verzögerte.
Als im Jahre 1890 Minister von Thielen die Leitung des Ministeriums der öffentlichen
Arbeiten übernommen hatte, setzte er eine Kommission sachverständiger Männer ein,
die mit der Aufgabe betraut wurde, die vorbereitenden Arbeiten für eine Neuordnung
der Verwaltung durchzuführen.
Die Neuordnung trat mit dem 1. April 1895 ins Leben. Die Betriebsämter wurden
beseitigt, die Zahl der Direktionen wurde von 11 auf 20 erhöht, den Direktionen wurden
als Organe für die örtliche Dienstaufsicht Inspektionen unterstellt, von denen jebe nur
einen bestimmten Oienstzweig (Betrieb, Verkehr, Maschinen- und Werkstättewesen) zu
verwalten hat. Die Organisation wurde im Jahre 1907 durch die Schaffung eines den
Eisenbahndirektionen gleichgeordneten Eisenbahnzentralamts ergänzt. ·
DerEtfolgdetAeuordnungdesJahtes1895watglänzend.DasimBetwaltungss
dienst beschäftigte Beamtenheer konnte sofort um über 3000 Arbeitskräfte vermindert
werden. Der Verwaltungereform folgte eine Zeit unvergleichlicher Entwicklung der
Staatseisenbahnen, ein Ausschwung, wie ihn kaum je ein Eisenbahnunternehmen er-
lebt hat.
Oie preußische Neuordnung ist in vieler Beziehung für die sächsische Neuordnung
vom Jahre 1899 und insbesondere für die Neuordnung der baperischen Staatseisenbahnen
vom Zahre 1907 vorbildlich geworden.
In Bayern wurde die Generaldirektion der Staatseisenbahnen durch fünf Eisen-
bahndirektionen und eine Anzahl zentraler Amter ersetzt. Den Eisenbahndirektionen
wurden gleichfalls Inspektionen für die Hauptzweige des örtlichen Oienstes unterge-
ordnet. Infolge der Neuordnung konnten 1100 Arbeitskräfte aus dem Verwaltungs-
dienst gezogen werden. Aluch sonst hat die bayerische Verwaltungsreform die in sie ge-
setzten Erwartungen erfüllt.
Personalverwaltung “ mre “ 33# * dier
eutschen Eisenbahnen be igt. Von der gle
und Wohlkahrtspflege. und Dienstfreudigkeit dieses Angestelltenheeres hängt
bie geordnete Abwicklung des Eisenbahnverkehrs ab, der heute die Grundlage eines ge-
regelten Verlaufes unseres ganzen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens bildet.
Die Eisenbahnpolitik ist vor die Entscheidung der Frage gestellt: Soll das Verhält-
nis zwischen Verwaltung und Personal durch privatrechtlichen, jederzeit frei lösbaren
Dienstvertrag geregelt oder soll es durch das festere Band der dauernden Amtsübertra-
gung geknüpft und da, wo der Staat Eisenbahnunternehmer ist, mit allen Garantien des
öffentlichen Beamtenrechtes umgeben werden?
Bei den meisten außerdeutschen Ländern ist das Dienstverhältnis zwischen der Eisen-
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