68 Volksschulen. IX. Buch.
deutend (1888: 105, 1913: 183) erhöht worden und dieser Zweck ist jetzt erreicht. Durch
die Lehrpläne von 1901 ist eine organische Vereinigung der Lehrstoffe der Präparanden--
anstalt und des Seminars herbeigeführt, der zum Abschluß nur noch die äußere Ver-
einigung der Anstalten fehlt. Die Lehrziele sind erhöht worden; die französische Sprache
ist 1901 als Pflichtfach eingeführt. Der Präparandenanstalt ist mehr und mehr der Ab-
schluß des allgemeinen Wissens, den beiden unteren Seminarklassen des Fachwissens, der
obersten die praktische Berufsausbildung zugewiesen worden. Voraussichtlich wird eine
Fortentwicklung in dieser Richtung die nächste Reform des Seminarlehrplanes ausmachen.
Das Prüfungswesen erhielt 1901 eine Umgestaltung nach der Berufsvorbereitung bin,
eine weitere 1912 durch die Verlegung der zweiten, der endgültigen Anstellung vorher-
gehenden Lehrerprüfung an den Ort der Wirksamkeit des Lehrers und durch Einführung
der Abschlußprüfung an den wissenschaftlichen Kursen zur Ausbildung von Seminar-
lehrern in Berlin, Posen und Münster. Hier aber ist vieles noch in Fluß und harrt der
AAuusgestaltung. Im Königreich Sachsen, in Hessen, Bayern, Württemberg und in einigen
kleineren deutschen Staaten hat man ausgewählten Volksschullehrern die Universität er-
öffnet. Die preußische Unterrichtsverwaltung hat sich diesem Vorgehen nicht angeschlossen
und ist auch darin dem sozialen Grundzuge der Gesetzgebung gefolgt, daß sie die höhere
Laufbahn auch unbemittelten Volksschullehrern, die die Kosten des Universitätsbesuches
nicht aufbringen können, durch Zulassung zu den obengenannten wissenschaftlichen Kursen
eröffnet hat.
Die Lehrerinnenbildung ist in ganz neue Bahnen ge-
lenkt worden; 1911 ist die Ausbildung und Prüfung der
Volksschullehrerinnen von der der Lehrerinnen an mittleren und höheren Mädchenschulen
vollständig getrennt worden, ohne aber den letztgenannten Lehrerinnen die Befähigung
zum Unterricht an Volksschulen abzusprechen. Bis zum Jahre 1900 gab es nur fünf
staatliche Seminare zur Ausbildung von Volksschullehrerinnen, darunter vier katholische.
Seit 1900 sind dann in allen Provinzen, mit Ausnahme von Westpreußen, Pommern
und Hannover, noch 13 weitere derartige Seminare gegründet worden, so daß es jetzt
zusammen 18 sind. Immer mehr ist die Lehrerinnenbildung den Forderungen der Ver-
treterinnen der großen Frauenorganisationen entsprechend der Lehrerbildung angeglichen
worden. Die Erfahrung wird zeigen, ob das weibliche Geschlecht körperlich und geistig
den jetzt gestellten Aufgaben gewachsen ist. Zedenfalls hat die Staatsregierung dem
Zuge der Zeit folgend auch hier die bis dahin Schwachen und Bedrängten in ihrem
Aufwärtsstreben gestützt und gefördert.
Lehrerinnenbildung.
Die Anstellung der Volksschullehrer ist, allerdings nur proviso-
risch, durch das Volksschulunterhaltungsgesetz (1906) grundsätzlich ge-
ändert worden. Unter Aufhebung aller Schulpatronatsrechte, auch des dem Staate für
mehr als 40 000 Stellen zustehenden unbeschränkten Anstellungsrechts ist den Schulver-
bänden die Wahl aus drei von der Regierung präsentierten Personen zugestanden
worden, während ältere weitergehende Anstellungsrechte, wie sie namentlich den
Anstellung.
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