o4 Die Fach- und Fortblldungsschulen. IX. Buch.
Rucdblia. Die Zeit von 1888—1913 umschließt auf beiden Gebieten des gewerblichen
—— — Unterrichtswesens eine kräftige und gesunde Entwicklung. Der
große, volkserzieherische Gedanke der Pflichtfortbilbungsschule ist zur Anerkennung ge-
langt, den Schulen sind llare Ziele gesteckt und materielle Mittel zu ihrem Gedeihen in
reichem Maße zuteil geworden. Die Fachschulen sind aus ihrer Aschenbrödelstellung gegen-
über den anderen öffentlichen Schulen mehr und mehr befreit worden; Staat und
Gemeinden haben sich ihrer angenommen, ihre Zahl ist vermehrt, ihre innere Einrichtung
geregelt und ihre äußere Ausstattung verbessert worden. Aber von einer abgeschlossenen
Entwicklung ist nicht die Nede, große Aufgaben harren noch der Lösung. In den meisten
Bundesstaaten, darunter auch in Preußen, entbehrt die Fortbildungsschule noch der festen
gesetzlichen Regelung. Ihre vom Ermessen zahlloser Gemeindeverwaltungen abhängige
Organisation ist lückenhaft und weist zahlreiche, sachlich nicht begründete Verschieden--
heiten auf. Die Mädchen-Pflichtfortbildungeschule steht erst in den frühesten Anfängen.
Auf dem Gebiete der Fachschulen kann es der Natur der Sache nach keinen Abschluß der
Entwicklung geben, solange Technik und Wirtschaft fortschreiten. Neue technische Unter-
nehmungen erfordern, je höher sie stehen, um so dringlicher Hilfskräfte, die über eine
besondere Berufsvorbildung verfügen; man denke nur an elektrische Uberlandzentralen,
Automobilwesen und Luftschiffahrt. Gewiß sind es andere Mächte, die den Sieg im
wirtschaftlichen Wettkampf der Völker entscheiden, aber für die Führer in diesem Kampf
sind die Fortbildungsschulen wie die Fachschulen treue und unentbehrliche Bundes-
genossen.
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