Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

  
58 Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. VII. Buch. 
  
—Hteils aus den Mitteln des Wasserstraßengesetzes vom 1. April 1905, teils aus Etatsbewilli- 
gungen — weiter verbessert. Er hat im ganzen 18 Staustufen, von welchen eine in Höhe 
von 14 m durch ein Schiffshebewerk bei Henrichenburg überwunden wird. Seine wirtschaft- 
liche Bedeutung liegt in der Herstellung einer ausschließlich deutschen Verbindung zwischen 
dem westfälischen Industriebezirk und dem Meere. Um der Gefahr zu begegnen, daß nach 
Vollendung des Rhein-Weserkanals dem Dortmund-Emskanal und den Unteremshäfen 
ein Teil ihres Verkehrs zugunsten des Rheins und der niederländisch-belgischen Häfen 
verloren gehen könnte, werden die zunächst nur mit einfachen Schleusen erbauten Stau- 
stufen des Dortmund-Emskanals nachträglich mit Schleppzugschleusen versehen; außer- 
dem werden die ungünstigen Fahrwasserverhältnisse der Unterems durch Abschneidung 
von übermäßigen Krümmungen verbessert. Die Unterems zwischen Emden und dem 
Meerist auf 10 m unter mittlerer Fluthöhe vertieft worden. 
Nebenwasserstraßen. Von Nebenwasserstraßen ist der für 150t Schiffe fahrbare, 
in der Hauptsache von Preußen, zum Teil aber auch auf 
Reichskosten mit einem Gesamtaufwande von 13 Millionen erbaute Ems-Jadekanal zu 
erwähnen, welcher Ostfriesland in west-östlicher Richtung durchschneidend die Städte 
Emden und Wilhelmshaven verbindet. 
  
Häfen. Am Oortmund-Emskanal sind bedeutende Berkehrshäfen in Dortmund, 
Münster und Emden entstanden, die beiden ersteren von den Städten mit 
Beihilfe des Staates, der letztere nur auf Staatskosten erbaut. In Dortmund sind 9,5, 
in Münster 1,8 und in Emden 39 Millionen für Hafenzwecke angelegt worden; bei der 
letzten Erweiterung des Emder Hafens wurde eine Seeschleuse hergestellt, die in ihren 
Abmessungen der großen Wilhelmshavener entspricht, also auch von sehr großen Schiffen 
durchfahren werden kann. 
Wesergebiet. Die Weser oberhalb Bremen wurde auf die erstrebten Aiedrigwasser- 
tiefen von 0,80 m bis Karlshafen, 1 m bis Minden und 1,25 mbis Bre- 
men ausgebaut; die auf Preußen entfallenden Kosten dieser Strom- 
verbesserungen betrugen etwa 4,1 Mill. M. Ein neues, weitergehendes Programm für 
die Weser wurde dann im Reichswasserstraßengesetze vom 24. Dezember 1911 aufgestellt, 
wonach in jenen 3 Abschnitten 1,10—1,25—1,50 und unterhalb der Allermündung 1,75 m 
Tiefe einerseits durch Zuschußwasser aus den für den Rhein-Weserkanal erbauten, zu- 
sammen 220 Mill. Kubikmeter enthaltenden Talsperren an der Eder und Diemel, anderer- 
seits durch weiteren Ausbau des Flußbettes — Niedrigwasserregulierung — geschaffen 
werden sollen. Die Kosten für diese Regulierungsbauten sind auf 10,5 Mill. M. ermittelt. 
Nachdem auf Grund jenes Reichsgesetzes der Weserstrombau-Verband gebildet ist, wurde 
die erste Rate für die Durchführung des neuen Bauprogramms mit 300 000 M. im 
preußischen Staatshaushalt von 1913 bewilligt. 
Bei Dörverden, zwischen Minden und Bremen, wurde — allerdings nicht im 
Schiffahrtsinteresse, sondern um die Bewässerung anliegender Niederungen zu er- 
  
Hauptstrom. 
  
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