VIlI. Buch. Wasserstraßen und Binnmenschiffahrt. 5t
möglichen — eine Stauanlage mit Schiffahrtsschleuse in die Weser eingebaut; eine
ähnliche Anlage wurde bei Hemelingen unmittelbar oberhalb Bremen ausgeführt, um
die Oberweser vor den Wasserstandsschwankungen zu schützen, welche durch verstärkte
und weiterreichende Wirkung der Gezeiten verursacht wurden. Die letztere Erscheinung
batte sich als Folge baulicher Beränderungen im Bette der unteren Weser eingestellt.
Die Weser unterhalb Bremen wurde bis Bremerhaven nach den Franziusschen
Plänen, welche darauf abzielten, den Strom für 5 m tiefgehende Seeschiffe fahrbar zu
machen, auf alleinige Kosten des bremischen Staates mit einem Aufwande von 35 Mill. M.
ausgebaut; der tatsächlich erreichte Tiefgang betrug jedoch etwa 6 m. Alsdann wurde
von Bremen das Ziel der Regulierung auf 7 m Schiffstiefgang, entsprechend einer
Wassertiefe bei mittlerer Fluthöhe von etwa 8,50 m, erweitert; hiermit erklärten zu-
nächst Preußen im Jahre 1906 und dann auch Oldenburg im Jahre 1913 sich durch
Staatsverträge einverstanden, so daß mit den neuen VBertiefungsarbeiten jetzt vorge-
gangen werden kann. Für die Außenweser wird auf Grund eines preußisch-bremisch-
oldenburgischen Staatsvertrages von 1908 eine Fahrwassertiefe von 10 m unter Flut
durch Bremen hergestellt; die Kosten betrugen bisher 8 Millionen. Außerdem hatte
Bremen für das schon erwähnte Abschlußwehr bei Hemelingen noch 10 Millionen auf-
zuwenden.
Im letzten Lahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts
wurde die Fulda von Kassel abwärts mit einem Aufwande
von rund 3,8 Mill. M., wovon die Stadt Kassel 750 000 M. beitrug, mit einer Fahrtiefe
von mindestens 1,5 m und mit 7 Staustufen kanalisiert.
Für die Kanalisierung der Werra und für eine Kanalverbindung von diesem Flusse
nach dem Main bei Bamberg sind von einem Verein technische und wirtschaftliche Vor-
arbeiten ausgeführt worden; beide Wasserstraßen sollen für 600 t-Schiffe zugänglich sein.
Der Kanal soll die Wasserscheide des Thüringer Waldes in einem Tunnel kreuzen.
Die untere Aller von der Leinemündung abwärts fällt unter das Programm des
Weserstrombauverbandes und soll nach dem Reichswasserstraßengesetze auf 1,50 m mit
einem Aufwande von 3 Mill. M. vertieft werden. Die obere Aller von Celle bis zur
Leinemündung wird mit 4 Staustufen auf 1,50 m Wassertiefe kanalisiert, wobei die
Absicht namentlich darauf gerichtet ist, für die in dieser Gegend entstandene Kali- und
Olindustrie eine billige Beförderungsmöglichkeit zu schaffen. Die Kosten sind auf
3,8 Mill. M. veranschlagt, werden sich aber höher stellen.
Nebenwasserstraßen.
Häfen. An der Oberweser und ihren Nebenflüssen sowie an der Fulda sind eine
W7*# Anzahl von Häfen erbaut und erweitert worden, die im einzelnen keine
sehr große Bedeutung haben, wie der Staatshafen in Kassel, der Kreishafen in Rinteln,
die städtischen Häsen in Hameln und Celle und der Hafen des Norddeutschen Llopd in
Münden.
Sehr erhebliche Hafenbauten sind aber, zugleich im Interesse der See- und Binnen-
schiffahrt, an der Unterweser in Bremen, Brake, Nordenham, Geestemünde und
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