348 Fünftes Kapitel.
mit dem neu erstandenen Reiche zur Folge hatte. Auch die alte Freund—
schaft mit Rußland bestand ohne Wanken. Durch die „Punktation“ vom
8. Februar 1865 verband sich Preußen mit dem Zarenreiche zur Unterdrückung
des damals eben ausgebrochenen polnischen Aufstandes durch
gemeinsame Maßregeln. Endlich waren auch die guten Beziehungen zu
Frankreich durch den Handelsvertrag nur noch befestigt worden. So war
die Stellung Preußens so günstig, wie sie nur sein konnte. Zu allen
Großmächten des Kontinents stand es in dem freundlichsten Verhältnis.
Seine Widersacher hatte es, Gsterreich voran, nur in Deutschland. Was ließ
sich da für die Rohen Jdeen König Wilbelms von einer naturgemäßen
eugestaltung der Derhältnisse des Deutschen Bundes für ein Erfolg erwartend
Durch offene Aussprache suchte Bismarck, mit seinem königlichen
Berrn darin sich völlig eins wissend, den Boden zu ebenen. Er führte
(am 4. Dezember 1862) dem Grafen Karolvi, dem österreichischen Botschafter
in Berlin, eindringlich zu Gemüte, daß, wenn Gsterreich fortfahre,
in den in der Machtsphäre Hreußens liegenden deutschen Staaten einen
zur Opposition gegen Hreußen aufstachelnden Einfluß mit Erfolg geltend
zu machen, es sich dadurch die Sympathie Hreußens entfremden würde.
Demnach sei es „ein gefährlicher Irrtum“ für Gsterreich anzunehmen,
daß in einem für Esterreich gefährlichen Kriege unter allen Umständen
die beiden deutschen Großmächte sich als Zundesgenossen finden würden.
Hielmehr sei, sollten die Derhältnisse beider Staaten sich nicht bessern, ein
Bündnis Hreußens mit einem Gegner Ssterreichs ebenso wenig ausgeschlossen,
wie im entgegengesetzten Falle eine treue und feste Derbindung
beider Mächte gegen gemeinschaftliche Feinde. Esterreich habe also die
Wabl, seine gegenwärtige antipreußische Holitik mit dem Stützpunkte einer
mittelstaatlichen Koalition fortzusetzen oder eine ehrliche Derbindung mit
Dreußen zu suchen. Diese aber könne nur durch das Aufgeben der
Hreußen feindlichen Thätigkeit Gsterreichs an den deutschen Böfen gewonnen
werden. Die ganze Behandlungsweise Hreußens von seiten des
Wiener Kabinetts scheine auf der Doraussetzung zu beruhen, daß Hreußen
mehr als irgend ein anderer Staat auswärtigen Angriffen ausgesetzt sei,
gegen welche es fremder Hilfe bedürfe, und daß es sich deshalb von
seiten der Staaten, von denen es solche Rilfe erwarten könne, eine rücksichtslose
Behandlung gefallen lassen müsse. Die Aufgabe einer preußischen
Regierung, der die Interessen des königlichen Hauses und des eigenen
Landes am Herxzen liege, werde es daher sein, das Irrtümliche jener
Doraussetzung durch die That nachzuweisen, wenn man ihren Worten
und Wünschen keine Beachtung schenke.